Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Baufinanzierung – Diba ändert Sondertilgungsregelung

Wer eine Immobilienfinanzierung für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufnimmt, hat während der Zinsbindungsdauer keine Möglichkeit der Sondertilgung, außer sie wurde bei Vertragabschluss vereinbart!

Bisher sahen die Regelungen zur Sondertilgung bei der Diba wie folgt aus:

5% Sondertilgung der Darlehenssumme
1x jährlich (mind. 1.250,- Euro und max. 5%)
Nicht genutzte Sondertilgungen konnten nicht ins Folgejahr übertragen oder nachgeholt werden. Es gibt aber auch keine Verpflichtung zur Sondertilgung.

Die Diba hat jetzt die Bedingungen für die Sondertilgung für alle Neuverträge neu geregelt:

– Sondertilgung bereits ab 1.000 Euro (statt wie bisher 1.250 Euro)
– Sondertilgung ist mehrmals im Jahr – wie bisher insgesamt maximal 5 % der Ursprungsdarlehenssumme jährlich möglich.

D.h., man kann eine erste Sondertilgung im Frühjahr durchführen und wenn im Herbst noch etwas Geld vorhanden ist, eine 2. Rate überweisen, solange alle Sondertilgungen eines Jahres nicht mehr als 5% der Darlehenssumme ausmachen.

Und das Beste: Die Diba ändert die Regelung für die Sondertilgung auch für den kompletten Bestand!

Sie haben Fragen zum Thema Finanzierung oder Sondertilgung?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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