Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Bauleistung und Feuerrohbau – wann wird was benötigt?

Gerade im Zuge der diversen Finanz- und Währungskrisen erlebt der Immobilienmarkt einen unglaublichen Boom. Die anhaltende Niedrigzinsphase befeuert diesen Trend noch zusätzlich mit günstigen Krediten. Wer kann und will, erfüllt sich jetzt den Traum vom Eigenheim. Doch nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Als Bauherren müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen und noch mehr Risiken durchleuchten. Um diese während der Bauphase eines Gebäudes weitestgehend zu minimieren, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Diese ist darauf ausgerichtet, Versicherungsschutz bei plötzlichen, unvorhergesehen eintretenden Schäden an versicherten Sachen, z. B. ungewöhnliche Elementarereignisse (heftige Niederschläge), Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Handwerker, zu gewähren. Fazit: Um die Interessen aller am Bau Beteiligten, also Bauherr, Bauträger, GU/Handwerker/Dienstleister usw. abzusichern, ist eine Bauleistung notwendig.

Diese deckt nämlich auch bereits vor Gefahrübergang auf den Bauherren die Interessen der anderen Beteiligten mit ab und sorgt somit auch beim Bauherren für Sicherheit, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten. Zudem sind in einer Bauleistungsversicherung – die eine Allgefahren-Deckung darstellt – prinzipiell alle Schäden mitversichert, insofern diese nicht explizit ausgeschlossen sind.

Zur Verdeutlichung einige Beispiele hierzu:
• Unbekannte verstopfen die Abflüsse der bereits installierten Rohrleitungen und drehen die Wasserhähne auf. Als der Eigentümer den Schaden entdeckt, steht der Keller bereits 50 cm unter Wasser. Das Wasser muss abgepumpt werden und der Keller wird zwei Wochen lang mit Trocknungsgeräten entfeuchtet. Der Schaden wird auf ca. 4.500 € geschätzt.
• Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmen eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigen dieses komplett. Die Baugrube muss ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wird auf 20.000 € geschätzt.
• Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllen die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursacht. In der Folge müssen die Rohre ersetzt und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden. Die Schadenhöhe wird auf ca. 7.500 € geschätzt.

Nun ist es aber so, dass ein Gebäude erst nach der Fertigstellung über eine vollumfängliche Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden kann. Doch auch schon vor der Fertigstellung häufen sich nach und nach beträchtliche Summen an Materialwert an. Der Übergang der Gefahrtragung zwischen den ausführenden Unternehmen und dem Bauherren ist einzelvertraglich geregelt und damit unterschiedlich gestaltet. Meist liegt ein Gefahrübergang dann vor, wenn das entsprechende Gewerk vom Bauherrn abgenommen worden ist. Der Bauherr muss dann für Schäden daran selbst aufkommen. Eine Feuerrohbauversicherung versichert das Interesse des Versicherungsnehmers (=Bauherr) – dies liegt hier lediglich in der Übernahme des vom Bauträger vertraglich geschuldeten, fertigen, Gewerkes. Somit besteht in einer Rohbaudeckung erst ab Gefahrtragung durch den Bauherrn auch entsprechend der versicherten Gefahren der gewünschte Schutz. In der Feuerrohbaudeckung sind außerdem nur Schäden versichert, bei denen sich die bedigungsgemäße Definition der Gefahr „Feuer“ verwirklicht hat. Die Rohbauversicherung endet mit der zweckbezogengen Nutzung des Gebäudes – in der Bauleistungsversicherung hingegen kann noch eine Nachhaftung für Restarbeiten o. ä. über mehrere Monate eingeschlossen werden. Je nach Versicherer sind bis zu 36 Monate als Nachhaftung prämienpflichtig denkbar.

Gesondert zu betrachten ist dabei noch der Ausschluss der Feuergefahr in der Bauleistungsversicherung, der gerade dann vorgenommen wird, wenn eine Feuerrohbauversicherung vorhanden ist. Auch hier hat der Bauherr, sobald er die Gefahr trägt, entsprechend einen Anspruch auf die Versicherungsleistung – das Interesse der weiteren am Bau Beiteiligten wird davon aber ausgeklammert.

Fazit: Es werden bei dem Neubau eines Hauses die Feuerrohbau und die Bauleistungsversicherung benötigt.

Sie haben Fragen?
Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

 

Kommentare sind geschlossen.