In meinem Blogbeitrag zum Thema unberechtigte Bearbeitungsgebühr von Bankdarlehen bin ich bereits auf ein aktuelles Urteil des BGH eingegangen. Einige Kunden konnten hier Gelder von der Bank zurückholen, ohne größere Problemen zu erwarten.
Jetzt hat es die Bausparkassen erwischt…
Rechtsanwalt Henning Schaum hat dazu einen passenden Beitrag geschrieben, den ich gerne verlinke:
Mit Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15) entschied der Bundesgerichtshof, dass die in vielen Bauspardarlehensverträgen enthaltene AGB-Klausel über die Vereinnahmung einer Darlehensgebühr den Bausparer unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Daher können viele Bausparer die gezahlten Darlehensgebühren zurück fordern.
Den vollständigen Artikel gibt es hier.
Ihr
Wolfgang Ruch