Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Bankdarlehen – unberechtigte Bankgebühren

1629-paris-tour-montparnasseEs ist schon erstaunlich, dass die großen Rechtsabteilungen in den Banken aktuell eine Klatsche nach der anderen beim Bundesgerichthof einfahren.

Erst der Themenkomplex Falschberatung bei riskanten Anlagen ohne richtige Aufklärung (z.B. Lehmann Brothers), dann die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen und nun die unrechtmäßig vereinnahmten Bearbeitungsgebühren bei Bankdarlehen.

Manchmal habe ich den Eindruck, man versucht es einfach einmal und wenn man dann nach Jahren doch einmal verlieren sollte, sind die meisten Forderungen bereits verjährt oder die Verbraucher fordern diese wegen Unkenntnis nicht zurück.

Laut Stiftung Warentest haben die deutschen Banken zwischen den Jahren 2005 und 2013 rund 13 Milliarden Euro Gebühren zu unrecht verlangt.

Habe ich bei dem Thema falsche Widerrufsbelehrung noch zur Vorsicht geraten, da der Kunde nach der Kündigung ein neues Bankdarlehen benötigt, kann ich in diesem Fall nur sagen: Immer raufhauen…

Die Kunden haben nichts zu verlieren. Das Darlehen ist wegen einer Streitigkeit über Gebühren von Seiten der Bank nicht kündbar und nach Ablauf der Zinsbindung ist es entweder zurückbezahlt oder man kann regulär die Bank wechseln.

Die Gerichte haben zum Thema Verjährung geurteilt, dass Verträge aus den Jahren 2004 und früher verjährt sind. Für alle anderen Fälle gilt die Verjährung von den gesetzlichen 3 Jahren, wobei bis zum 31.12.2014 noch Altfälle von 2005 bis 2011 zusätzlich unverjährt sind.

Die Zeit drängt. Daher unbedingt einmal die alten Darlehensverträge anschauen, ob dort Bearbeitungsgebühren ausgewiesen sind. Wenn ja, hilft als Verjährungshemmung nur die Klage, oder eine kostenfreie Beschwerde beim Bankenombudsmann.

Also, Weihnachtsgeld beantragen und abholen…

Viel Erfolg
wünscht
Wolfgang Ruch

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