Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Drohnen – Fliegen, aber Legal

804539_10208134642909504_593447692_nSchon in dem Blogbeitrag „Drohnen im Privateinsatz – Mehr als nur ein Spielzeug!“ habe ich ausführlich auf die Anforderungen an die Piloten zum Thema Versicherungsschutz hingewiesen.
Inzwischen ist die Polizei aufmerksamer und verfolgt Verstöße strafrechtlich.

Hier eine aktuelle Meldung der Berliner Polizei:

Unser Team der Polizeihubschrauberstaffel hat in den letzten Wochen viele Strafermittlungsverfahren einleiten müssen, weil „Drohnen“ (unbemannte Luftfahrtsysteme/Flugmodelle gem. §1 LuftVG) verbotenerweise im Berliner Luftraum flogen.

Aber was ist erlaubt und was verboten? Privatsphäre auf fremden Grundstücken, Flugbeschränkungsgebiete, Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, Aufstiegserlaubnis … Es gibt zahlreiche Einschränkungen, die das Fliegen mit Drohnen zu einem teuren Vergnügen machen oder gar in Gefängnisstrafe münden.

Wichtig: Innerhalb der Berliner Kontrollzone befinden sich Flugbeschränkungsgebiete (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/…/flugmodelle_karte_z…). Hier ist der Betrieb von Drohnen, die wenn sie zum Spaß- und Freizeitvergnügen genutzt werden und als Flugmodelle gelten, verboten. Zuwiderhandlungen werden nach § 62 LuftVG als Straftat verfolgt. Es droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wichtig: Sie brauchen immer eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

Wichtig: Wenn Sie über Privatgrundstücken fliegen, brauchen Sie die Genehmigungen der Eigentümer. Das AG Potsdam hat dazu ein Urteil: http://www.rechtsindex.de/…/5426-urteil-flugdrohne-mit-kame…

Darüber hinaus können weitere Straftatbestände bzw. Ordnungswidrigkeiten erfüllt werden, wenn Sie den Luftraum über der Stadt nutzen. Eine Übersicht was erlaubt und verboten ist finden Sie hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/…/…/flugmodelle.shtml…

Wir möchten Sie eindringlich auf die Gefahren und die Gesetze aufmerksam machen! Bitte machen Sie sich vor dem Flug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften und dem genutzten Luftraum vertraut, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Weiterführende Infos:
Deutsche Flugsicherung informiert hier: https://www.dfs.de/…/Luf…/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: http://www.bmvi.de/…/Pu…/LF/unbemannte-luftfahrtsysteme.html

Ich wünsche viel Spaß mit Ihrer Drohne,
aber unbedingt an die Regeln halten, sonst wird es ein sehr teures Hobby.

Ihr
Wolfgang Ruch

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