Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Glasversicherung – unnötig wie ein Kropf oder „feel good“-Produkt?

„Scherben bringen Glück“ – naja, wohl eher nicht! Eine Glasversicherung hält zumindest die Kosten im Rahmen…

2022 gab es rund 50.000 versicherte Glasschäden mit einer durchschnittlichen Schadenhöhe von 516 Euro, berichtete der GDV in einer Statistik. Insgesamt wurden etwa 30 Mio. Euro für Glasschäden geleistet. Wo kommen diese hohen Zahlen her? Es kann doch eigentlich kaum etwas passieren. Offenbar aber doch. Ob durch eine kleine Unachtsamkeit beim Fußballspielen, mit den Kindern im Garten oder auch beim Sturzflug durch die eigene Glastür können hohe Kosten entstehen. Besteht keine Glasversicherung, so stehen Sie nun vor zerbrochenen Scherben mit leeren Händen.

Die Hausrat– und auch die Wohngebäudeversicherung übernehmen nur Schäden, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder Brand entstanden sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden selbst getragen werden. Es lohnt sich durchaus, eine Glasversicherung abzuschließen, vor allem dann, wenn man eine hohe Anzahl bzw. auch großflächige Gebäudeverglasungen (z. B. Fenster, Türen, Wintergärten…), aber auch Mobiliarverglasung wie z. B. Schränke, Vitrinen oder Spiegel hat. Die Glasversicherung wird als eine Allgefahren-Versicherung bezeichnet, weil sie jede Ursache des Glasbruchs versichert (außer Vorsatz).

Grundsätzlich wird ein Glasbruchschaden wie folgt definiert:

„Das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.„

Auch in einer Mietwohnung ist es wichtig, eine Glasbruchversicherung zu haben. Beschädigt man beispielsweise die Duschkabine oder den Badspiegel seines Vermieters, wird oft angenommen, dass die PHV für diesen Schaden aufkommt. Schließlich leistet diese, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. In diesem Fall trifft das aber nicht zu! Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind zwar die Mietsachschäden oftmals mitversichert, jedoch gilt dort fast immer ein Ausschluss für Glasschäden, sofern man sich anderweitig absichern kann (= Glasbruchversicherung).

Ein weiteres Highlight stellt die Mitversicherung von Glaskeramikkochflächen dar. Diese sind zwar im Rahmen der Glasbruchversicherung meist mitversichert, im Schadenfall ist es jedoch häufig so, dass diese nur inkl. der Elektronik ausgetauscht werden können.

Im Vergleich zu dem potenziellen Schadenfall ist die Glasbruchversicherung verhältnismäßig günstig. So kann man eine gute Absicherung für ein Einfamilienhaus (Gebäude- und Mobiliarverglasung!) bereits für weniger als 50 Euro Jahresprämie bekommen. Gar so viel Geld ist das nicht.

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, ist es auch beim selbstverschuldeten Glasschaden schon angenehm, wenn man eine Versicherung dafür hat. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken mit ihren versicherten Gefahren natürlich auch Glas ab. Damit wären sehr viele mögliche Schadenursachen also ohnehin bereits versichert. Spätestens wenn wie bei unseren Deckungskonzepten die Klausel „polizeilich angezeigte Straftat“ enthalten ist, ist man in Sachen fremdverschuldeter Schäden ziemlich sicher.

Was bleibt, sind Schäden durch in Glas stolpern oder rutschen, beim Möbelrücken hineinstoßen, der plötzliche Luftzug, etwas darauf fallen lassen usw. Also irgendwie alles, wo man für einen Moment nicht optimal funktioniert – und wer von uns tut das schon permanent? Leider gehen viele Kunden noch immer fälschlicherweise davon aus, dass Glas grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert ist.

Sie haben Fragen zum Thema Glasversicherung?
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Ihr
Wolfgang Ruch

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