Schwarzarbeit und andere Schummeleien sind leider inzwischen manchmal ein Kavaliersdelikt geworden. Auf der anderen Seite gibt es viele Menschen, die würden ihre Putzfrau gerne anmelden, wissen aber nicht genau wie und scheuen sich vor dem ganzen Papierkram.
Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrem Heft „Zukunft jetzt“ Nr. 1/2016 das Thema sehr schon und einfach dargestellt.
Legal, sicher, einfach – So stellen Sie Haushaltshilfen schnell und unkompliziert ein
Das hinterziehen der Sozialabgaben ist sicherlich das eine Problem. Viel Problematischer wird es, wenn die Putzhilfe die Treppe runterfällt oder sich anderweitig verletzt. Würde sie vermutlich gar keine finanziellen Ansprüche stellen, sieht das die Krankenkasse der Aushilfe schon ganz anders. Für Kosten, die während der Arbeitszeit durch Unfälle und Berufskrankheiten entstehen, muss die Krankenkasse nicht aufkommen. Dafür ist eigentlich die Berufsgenossenschaft zuständig. Nur, ist die Aushilfe nicht angemeldet, leistet die Berufsgenossenschaft nicht und der Arbeitgeber, in diesem Fall der Auftraggeber der Putzhilfe haftet mit seinem persönlichen Einkommen. Eine Privathaftpflicht übernimmt diese Kosten ebenfalls nicht.
So kann eine günstige Haushaltshilfe recht teuer werden…