Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hausratversicherung – Sturmschäden außerhalb des Gebäudes

3212-baeume-herbstSturmschäden gehören neben Leitungswasserschäden zu den häufigsten Schadenursachen in Deutschland. Alleine der Sturm „Niklas“ hat Ende März diesen Jahres Schäden in Höhe von 750 Millionen € verursacht.

Doch nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm definiert. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird, wie allgemein bekannt, bei einem Sturm mindestens die Windstärke 8 (= Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde) vorausgesetzt. Umgehen kann man dies mit sog. “All-Risk-Tarifen“ (Allgefahrendeckungen) bzw. über den Baustein „unbenannte Gefahren“.

Was ist jedoch, wenn mein Hausrat, welcher sich außerhalb des Gebäudes befindet, durch den Sturm zerstört oder beschädigt wird? Was ist mit den hochwertigen Gartenmöbeln? Oder dem teureren Grill der nach dem Sturm völlig verbeult ist? Hierbei gibt es mehrere Punkte (Versicherungsort, Außenversicherung, Gebäudenotwendigkeit, Ausschlüsse bei der Sturmgefahr) zu beachten.

Versicherungsort: Gemäß aktuellen VHB´s gehören zum Versicherungsort die Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen.

Außenversicherung: Würde an sich Sinn ergeben, wenn es darum geht, den Hausrat außerhalb von Gebäuden abzusichern. Jedoch besteht grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung insbesondere für Sturmschäden folgende Einschränkung: „Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.“

Ausschlüsse Sturm/Hagel: Im Normalfall sagt man: Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, gegen eine versicherte Gefahr am Versicherungsort. Dies würde somit bedeuten, auf dem Balkon oder auch auf der Terrasse bestünde Versicherungsschutz gegen Sturmschäden. Leider ist dies auch nicht korrekt, denn im Rahmen der Sturmgefahr gilt folgender Ausschluss: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“

Man merkt schon, der Versicherer hat eine Reihe an Vorkehrungen getroffen um nicht für Sturmschäden außerhalb von Gebäuden aufkommen zu müssen.

Es gibt natürlich auch ein paar Anbieter, die für solche Schäden im Rahmen der besonderen Bedingungen Deckung gewähren:

Wenn Ihnen also dieser Versicherungsausschnitt sehr wichtig ist, dann sprechen Sie mich bitte an, um die vorhandene Hausrat ggf. anzupassen oder entsprechend zu wechseln.

Ihr
Wolfgang Ruch

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