Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hundehaftpflicht – ist die notwendig?

4802-kleiner-mischlingshundMein Hund beißt doch niemanden!“ – „Der will doch nur spielen...“ oder „Was soll dieser kleine Hund denn schon anrichten?“ – Haben Sie solche Aussagen von Hundebesitzern schon einmal gehört oder denken Sie vielleicht selber so?

Dann sollten Sie diesen Beitrag genau lesen!

Wer haftet eigentlich, wenn mein Hund etwas anstellt?
Ein Blick ins Gesetz hilft häufig, zumal dies dort eindeutig geregelt ist:  siehe §833 BGB:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Man beachte, dass es hier keine Summenbegrenzung gibt, sondern eine unbegrenzte Haftung für den Halter des Hundes. Für bereits 50,- Euro bis 150,- Euro im Jahr übernimmt eine Versicherungsgesellschaft dieses Haftungsrisiko.

Das ZDF Magazin WISO hat am 5.11.2012 einen tollen Beitrag zu diesem Thema gebracht:

Natürlich gibt es auch in solchen Verträgen eine Menge zusätzlicher Einschlüsse und Ausschlüsse. Daher ist es wichtig darauf zu achten, ob diese benötigt werden oder eher nicht.

–         Geltungsbereich der Versicherung (weltweit oder nur europaweit oder nur Deutschland?)
–         Fremdhütung mitversichert? Ist der Hund versichert, wenn der Nachbar einmal Gassi geht?
–         Welpen mitversichert?  Sind die Welpen automatisch mitversichert?
–         Deckschäden? (aus gewolltem und ungewolltem Deckakt)
–         Flurschäden?
–         Hundeschlittenrennen?

Sind diese Punkte in Ihrem Vertrag enthalten?
Wenn es Fragen gibt, einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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