Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Richtiges Verhalten im Schadensfall

Häufig wird über Versicherungsgesellschaften geschimpft, da diese im Schadensfall nicht das Geld ausbezahlen, was die Kunden erwarten. Häufig liegt dies jedoch am Fehlverhalten des Kunden, welches durch einfache Verhaltensregeln behoben werden kann.

In der Kommunikation mit Kunden unterscheide ich folgende Bereiche:

a) Richtiges Verhalten vor dem Schadensfall
b) Richtiges Verhalten im Schadensfall
c) Richtiges Verhalten nach dem Schadensfall

Zu a) Richtiges Verhalten vor dem Schadensfall:

Meine Kunden kennen dieses Thema bereits aus den regelmäßigen „TÜV“ oder „Update“-Gesprächen, die wir mind. alle 2 Jahre führen (bei Bedarf auch gerne schon früher).
Man muss sich genau die Frage stellen, ist diese Versicherung das richtige für mich und wenn ja, welche Leistungen wünsche ich. Der Preis (Beitrag) ist dann das Ergebnis dieser Wahl.

So muss man dies auch bei den verschiedenen Sachversicherungen des Privathaushaltes sehen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz, Wohngebäude etc.)

Welchen Versicherungsschutz möchte ich versichert haben.

Hier am Beispiel einer Wohngebäudeversicherung:

– Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
– Sollen Elementarschäden mitversichert sein?
– Habe ich eine Fußbodenheizung, ein Aquarium oder ein Schwimmbad im Haus?
– Wollen Sie z.B. grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben?

Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagel haben i.d.R. alle Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Es kommt auf die kleinen Bausteine im Versicherungsschutz an. Diese stehen nicht auf der Police, sondern in den über 30 Seiten beigefügten Versicherungsbedingungen. Das ist das Kleingedruckte, das die Kunden meist nicht lesen…

Damit haben Sie einen passenden Versicherungsschutz und wissen, was versichert ist.
Der 1. Schritt, damit in der Schadenregulierung kein böses Erwachen kommt.

Informationen zu verschiedenen Versicherungen finden Sie unter:
www.ruch-finanzberatung.de/versicherungsvergleiche

Zu b) Richtiges Verhalten im Schadensfall:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil die Verpflichtung eines Kunden im Schadenfall wie folgt beschrieben:

„Ein Versicherungsnehmer hat sich im Schadensfall so zu verhalten, als wäre er nicht versichert.“

D.h., Sie brauchen in einem lichterloh brennenden Haus nicht den Helden spielen, um ihre Möbel zu retten und sich dabei in Lebensgefahr zu bringen. Ein Anruf bei der Feuerwehr genügt. Das gemütliche Abwarten, bis alles auf die Grundmauern runtergebrannt ist, da man sowieso neu bauen wollte, ist sicherlich kein richtiges Verhalten.

Als nächstes ist unverzüglich, das heißt im juristendeutsch: ohne schuldhaftes verzögern, die Versicherungsgesellschaft über den Schaden zu informieren.

Zu c) Richtiges Verhalten nach dem Schadensfall:

Hier passieren die meisten Fehler der Kunden. Eine Versicherungsgesellschaft muss sich einen Eindruck von dem Schadensereignis machen können. D.h., der Schaden sollte nicht schon beseitigt sein oder defekte Gegenstände weggeworfen.

Weiterhin ist umgehend das von der Versicherung übermittelte Schadensformular vollständig auszufüllen und zurückzusenden. Dabei sollte natürlich auf die Formulierung des Textes geachtet werden. Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, unglückliche Wortwahl durch Ausschlüsse in den Bedingungen aber teilweise auch.

So wird bei einem Feuerbrand durch einen brennenden Weihnachtsbaum sehr genau darauf geachtet, wie lange man den Raum verlassen hat. Da kann es um den Grund und um die Dauer gehen, die über die Erstattung des abgebrannten Hauses oder den fehlenden Versicherungsschutz entscheiden.

Tipp: lassen Sie sich bei der Schadensregulierung von einem Fachmann helfen!

Ich wünsche Ihnen eine schadensfreie Zeit.

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