Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Ich verkaufe mein Auto, was ist zu beachten?

Sie haben sich ein neues Auto gekauft und wollen jetzt das alte loswerden? Herzlichen Glückwunsch und eine unfallfreie Zeit mit dem neuen Wagen wünsche ich Ihnen.

Bei der Suche nach der Kfz-Versicherung haben Sie sicherlich meine kleinen Ratschläge in diesem Blog Kfz Versicherung – worauf sollte man achten? und Kfz Versicherung – selber berechnen beherzigt und befolgt.

Jetzt wollen Sie noch den alten Wagen loswerden und natürlich einen möglichst guten Preis dafür erzielen. Dabei entstehen leider manche Fehler, die sehr teuer werden können:

a) Geben Sie den Wagen einem Autohaus in Zahlung, oder verkaufen den Wagen an einen Gebrauchtwagenhändler, dann ist die Abwicklung für Sie vermutlich die einfachste, dafür werden Sie eventuell nicht den höchsten Verkaufspreis erzielen.

b) Annoncieren Sie den Wagen im Internet oder der Tageszeitung und verkaufen den Wagen privat, werden sie vermutlich einen höheren Preis erzielen, müssen jedoch in der Abwicklung des Kaufvertrages sehr vorsichtig sein.

Kostenfreie Musterexemplare für Kfz-Kaufverträge gibt es beim ADAC, Autoscout24 und anderen Anbietern.

Häufig erhalten diese folgenden exemplarischen Text:

Erklärungen des Käufers:
Der Käufer erklärt, dass er das Kfz unverzüglich, ab seiner Unterschrift, bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden wird, sofern das Kraftfahrzeug nicht vorübergehend oder endgültig stillgelegt ist.

Das Problem ist, dass der Verkäufer noch solange auf Ihrer Versicherung fährt, bis das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet wurde. Jeder Unfall geht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Egal, ob Sie das Datum und die Uhrzeit im Kaufvertrag schreiben.

Dieses Vorgehen hat auch seinen Sinn! Stellen Sie sich vor, der Erwerber fährt nach Hause (um das Kfz am nächsten Tag umzumelden) und fährt auf dieser Strecke einen Fahrradfahrer um, der mit Personen- und Sachschaden ins Krankenhaus muss. Der Erwerber hat noch keine Kfz Versicherung abgeschlossen und wenn Sie ihre beendet hätten, dann würde der Fahrradfahrer keine Entschädigung bekommen. Aus diesem Grund gibt es das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz, das besagt, dass jeder Halter einer Kfz eine Kfz- Versicherung vorhalten muss. Solange, wie der Wagen auf Sie angemeldet ist, sind Sie Halter des Kfz!

Wie können Sie das Problem nun lösen:

a) Übergeben Sie beim Verkauf des Wagens nur den Fahrzeugbrief und alle anderen notwendigen Unterlagen (gegen Geld versteht sich) und auf keinen Fall den Kfz Schlüssel.

b) Der Käufer kann das Auto bei seiner Kfz-Zulassungsstelle dann ummelden und mit der Vorlage des umgeschriebenen Fahrzeugbriefes erhält er die Schlüssel und fährt jetzt auf seiner Versicherung.

Natürlich kann es gut gehen, wenn Sie dem Käufer den Wagen sofort mitgeben und sicherlich wird er das Auto auch kurzfristig ummelden. Wenn Sie jedoch einem unseriösen Käufer gegenüberstehen, dann fährt der noch die nächsten 2 Wochen auf ihrer Kfz Versicherung und sämtliche Schäden werden ihrer Schadenfreiheitsklasse angerechnet.

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