Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kfz Diebstahl – manchmal fangen die Probleme dann erst an

Sie wollen morgens zur Arbeit fahren und auf dem Weg zum Auto wundern Sie sich, dass es nicht dort steht, wo sie es zuletzt abgestellt haben. Sie gehen die Straße rauf und runter und versuchen sich zu erinnern, wo es ansonsten abgestellt worden sein kann. Sie rufen Ihren Ehepartner an und fragen ihn, ob er das Auto hatte und woanders geparkt hat. So langsam wird Ihnen dann klar. Ihr Auto hat jetzt ein anderer…

Diese Situationen erleben leider viel zu viele Menschen jeden Tag.
Leider fangen jetzt die Probleme erst an. Sie haben eine Teilkaskoversicherung für ihr Auto (ist in der Vollkasko automatisch enthalten) abgeschlossen? Dann wird Ihnen der Zeitwert des Autos von der Versicherung ersetzt. Nur der muss erst einmal anhand von Unterlagen ermittelt werden können. Das Auto kann sich ja keiner mehr anschauen und bewerten. Das Auto war ja in Benutzung, also lagen verschiedene Sachen im Auto oder im Kofferraum. Das kann sich zu ganz schön großen Werten addieren.

  • Der 1. Schritt ist natürlich der Gang zur Polizei (oder telefonisch) und Abgabe einer Strafanzeige wegen Kfz-Diebstahl.
  • Als nächstes Bitte kurzfristig mich informieren (meine Kunden kennen das schon: je nach Dringlichkeit:  Feuerwehr anrufen, Polizei anrufen und Ruch anrufen. Auf keinen Fall direkt die Versicherung!)
  • Nach Abstimmung mit Ihnen sende ich der Versicherung eine Schadenanzeige. Kurzfristig gibt es einen mehrseitigen Fragebogen mit einer Vielzahl von Fragen zum Kfz und verschiedener Handlungen mit dem Auto in der letzten Zeit. (z.B. wollten Sie das Auto verkaufen? Gab es Probefahrten? Waren Sie in den letzten Monaten im Ausland? Ist das Auto Scheckheftgepflegt etc.)
    Auf jeden Fall möchte die Versicherung von Ihnen sämtliche Fahrzeugschlüssel zugesendet bekommen (Achtung: auch Nachschlüssel – und ein Sachverständiger prüft, ob Nachschlüssel gefertigt oder beim Hersteller bestellt wurden) und die Fahrzeugpapiere.

Ihnen fehlt ein Schlüssel?  Dann bitte sofort Info an mich (auch und vor allem wenn das Auto noch nicht gestohlen ist. Hier muss sofort die Versicherung informiert werden, da es ansonsten im Schadensfall zu erheblichen Reduzierungen / Streichungen der Versicherungsleistung kommen kann.)

Und ganz Wichtig: Bitte bewahren Sie ihren Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief nicht! im Fahrzeug auf. Gerade, wenn mehrere Familienangehörige das Auto fahren sollen, wir schnell vergessen, den Fahrzeugschein mitzugeben, was in einer Kontrolle zu einer Strafe führen kann. Nur, wenn die Papiere im Auto liegen, können nach einem Diebstahl diese nicht mehr der Versicherung vorgelegt werden. Das OLG Celle hat 2007 aufgrund dessen die Schadenersatzleistung der Versicherung massiv zusammengestrichen, da es einem Dieb einfacher gemacht wird, das gestohlene Auto später zu verwerten. Dies ist eine Gefahrerhöhung, die nicht in der Teilkaskoversicherung mitberechnet ist. Glücklicherweise haben das OLG Oldenburg und das OLG Hamm dies in anderen Fällen anders gesehen. Natürlich wird sich die Versicherung immer auf ein Urteil berufen, das ihnen besser gefällt. Alleine deshalb ist es notwendig, sich im Schadensfall schnell an seinen versierten Versicherungsmakler zu wenden.

Noch besser aber, wenn diese Probleme in der Schadenregulierung gar nicht erst auftauchen.

Daher:
1. Fahrzeugscheine gehören niemals im Fahrzeug deponiert.
2. Sobald nicht mehr alle Kfz Schlüssel (laut Kaufvertrag) vorhanden sind, bitte Info an mich.

Ich wünsche Ihnen eine schadenfreie Zeit.
Ihr
Wolfgang Ruch

Und hier noch eine kleine Info an abmahnwütige Rechtsanwälte:
Dieser Beitrag ist keine Aufforderung an einen unbestimmte Leser, sondern ist ausschließlich für meine Kunden bestimmt. Als Versicherungsmakler mit Zulassung gem. §34d GewO bin ich zur Schadenregulierung für von mir betreute Versicherungen berechtigt. Auch, wenn das manchem Anwalt nicht gefällt.

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