Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hausratversicherung und die Akzeptanz von neuartigen Türschlössern

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(c) www.burg.biz

Wer kennt es nicht, die Wohnungstür fällt hinter einem ins Schloss und der Schlüssel liegt noch im Flur oder schlimmer, steckt noch von innen im Türschloss. Jetzt hilft nur noch der Fachmann, der für sehr viel Geld die Tür aufbricht, damit man wieder in seine eigene Wohnung gelangt.Ist es da nicht viel besser, wenn man gar keinen Schlüssel mehr benötigt, sondern einfach einen mehrstelligen PIN-Code eingibt und die Tür öffnet sich?

Solche neuen Systeme werden von verschiedenen Firmen angeboten und erste Kunden von mir haben oder wollen solche Systeme installieren. Die Frage ist nur, was sagt die Hausratversicherung zu diesem Thema, wenn es zu einem Einbruch kommt?

Gelangt der Dieb über ein Fenster oder die Terrassentür in das Haus, ist es egal, wie und ob die Haustür verschlossen war, da es keinen kausalen Zusammenhang zu dem Einbruch gibt. Gelangt der Dieb jedoch über die Hauseingangstür ins Objekt, schaut sich die Versicherung sehr genau das Türschloss an und prüft, ob dieses den Sicherheitsrichtlinien der Versicherungsgesellschaft entspricht. Wenn nicht, ist der Versicherer ggf. von der Leistung frei!

Für das o.g. Türschloss der Firma Burg Wächter habe ich für einen Kunden mehrere Gesellschaften angefragt und für den TSE Home 4000 haben fast alle den Versicherungsschutz bestätigt. Somit kann der Kunde dieses Schloss einbauen.

Auf jeden Fall sollte jeder, der solch ein System installieren möchte, vorher seinen Hausratversicherer anschreiben und um die Bestätigung des Versicherungsschutzes bitten.

Sollte jedoch jemand in das Haus einbrechen, ohne das die Polizei später Einbruchspuren feststellt, wird es natürlich schlecht mit der Entschädigung durch die Hausratversicherung, denn dass ist eine Voraussetzung für die Versicherungsleistung. Bei einem normalen Türschloss kann man alle Schlüssel vorlegen und es kann festgestellt werden, ob Nachschlüssel gefertigt wurden oder ob der Einbrecher mit einem Dietrich die Haustür geöffnet hat. Diese Möglichkeiten fallen bei diesem neuartigen Türschloss weg. Es besteht also das Risiko, dass im Falle eines Einbruchs keine Entschädigung von der Hausratversicherung bezahlt wird. Das muss sich jeder Käufer bewusst sein. Ansonsten ist es sicherlich eine große Erleichterung im Alltag.

Ich wünsche Ihnen eine schadenfreie Zeit.
Ihr
Wolfgang Ruch

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