Bei dem Abschluss oder Wechsel einer Kfz-Versicherung können Kunden ordentlich Geld sparen. Rabatte gibt es etwa, wenn man Alleinfahrer ist, weniger als 10.000 Kilometer pro Jahr fährt oder das Auto nachts immer in der Garage parkt.
Wer bei diesen Angaben aber schummelt, muss im Ernstfall mit saftigen Strafen rechnen.
Spätestens bei der Schadenmeldung werden die Angaben aus dem Antrag kontrolliert. So lässt sich anhand des auf der Werkstattrechnung angegebenen Kilometerstands prüfen, ob das jährliche Kilometerlimit eingehalten wurde.
Oder der Unfallbericht der Polizei gibt Aufschluss über Standort und Fahrer des Autos.
Wir haben bei zehn Versicherern überprüft, wie sie auf falsche Angaben bei Vertragsabschluss reagieren. Wird der Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, verlangt etwa die Provinzialversicherung eine Vertragsstrafe von 500 Euro, die Württembergische von 1.000 Euro. Sieben Anbieter verlangen als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. In der Teil- und Vollkasko kann man aber auch seinen Versicherungsschutz vollständig verlieren.
Sparen kann also manchmal ganz schön teuer werden.
Deshalb frage ich bei der Beratung zur Kfz Versicherung immer so penetrant nach, wer mit dem Auto fährt oder wo das Auto Nachts steht. Denn selbst, wer unabsichtlich eine Falschangabe macht, muss zahlen.
Sie haben Fragen zur Kfz Versicherung?
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Ihr
Wolfgang Ruch