Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:
In den Medien sind seit einigen Monaten die Preiserhöhungen durch die gestiegenen Energiekosten ein großes Thema. Nicht verwunderlich ist, dass Stefan C. und seine Frau ein mulmiges Gefühl hatten, als der Vermieter bereits zwei Wochen im Voraus die Nebenkostenabrechnung angekündigt hat.
Stefan C. ist geschockt. Eine Nachzahlung von 3.031,- € wird in der Nebenkostenabrechnung gefordert. Mit diesem hohen Betrag hatte er selbst im schlimmsten Fall nicht gerechnet.
Gewissenhaft schaut sich Stefan C. die Nebenkostenabrechnung an. Die Höhe der Nachzahlung kommt ihm auf jeden Fall zu hoch vor. Nach einer kurzen Recherche im Internet stößt er auf einen Ratgeber-Artikel seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA.
In diesem Artikel wird erklärt, welche Ausgaben der Vermieter auf den Mieter umlegen darf und welche Fehler bei einer Nebenkostenabrechnung oft gemacht werden. Stefan C. ist sehr froh über den informativen Artikel.
Durch die Erläuterungen fällt Stefan C. auf, dass bestimmte Kosten für die Hausverwaltung fälschlicherweise abgerechnet werden. Laut Internet muss er diese nicht zahlen. Er ruft bei der telefonischen Rechtsberatung der KS/AUXILIA an und schildert seine Lage. Die Expertin empfiehlt Stefan C. daraufhin eine auf Mietrecht spezialisierte unabhängige Anwaltskanzlei.
Der Fachanwalt findet noch weitere Positionen auf der Nebenkostenabrechnung, die so nicht erscheinen dürfen. Er schreibt einen Brief an den Vermieter von Stefan C. Dieser schaltet zunächst auf stur. Nachdem der Rechtsanwalt ihm die Sachlage in einem persönlichen Telefongespräch eindringlich und faktenbasiert erläutert, lenkt er ein.
Die korrigierte Nebenkostenabrechnung ist zwar immer noch nicht erfreulich. Sie halbiert aber den Nachzahlungsbetrag auf 1.504,- €. Die Rechtsanwaltskosten in Höhe von fast 1.000,- € übernimmt die KS/AUXILIA für Stefan C.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung/eines Einfamilienhauses beinhalten.
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Ihr
Wolfgang Ruch