Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kinderwunsch – und die Kosten

4931-header-kind-seifenblasenEs gibt viele Unterschiede zwischen einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und einer Privaten Krankenversicherung (PKV). Heute möchte ich Ihnen den Unterschied beim Thema Kinderwunschbehandlung aufzeigen und kostengünstige Möglichkeiten darstellen.

Entweder hat man früher darüber nicht gesprochen, oder durch das steigende Alter der Paare mit Kinderwunsch klappt es einfach nicht mehr so richtig. Die Statistik zeigt, dass der weibliche Körper eigentlich im Alter von ca. 23 Jahren am besten für eine Schwangerschaft eingestellt ist. Viele Frauen möchten aber erst 5 bis 10 Jahre später ihr erstes Kind bekommen und teilweise noch später. Die Chancen sinken massiv.

Und bei den Männern sinkt die Qualität der Spermien laut verschiedener Studien in den letzten 20 -30 Jahren merklich.

Die Arztpraxen für Kinderwunschbehandlungen sind voll und jeder Versuch geht massiv ins Geld. Ein Grund, dass sich viele PKV´s versuchen vor den Kosten zu drücken. So haben viele neu aufgelegte Tarife in den letzten Jahren den ganzen Komplex Kinderwunschbehandlung in den Versicherungsbedingungen einfach vollständig ausgeschlossen. D.h., der Versicherte zahlt sämtliche Arztbehandlungen selber und erhält keine Kostenerstattung von seiner Versicherung.

In den meisten Tarifen der PKV´s ist das Thema gar nicht weiter beschrieben, da es dies bei der Erstellung der Tarife noch gar kein Kostenphänomen war. Natürlich gab es Streitigkeiten über die Anzahl der Behandlungen und die Gerichte halten inzwischen 3 Versuche (analog zur GKV) als zu erstattende Behandlungskosten für einforderbar.

Während in der PKV die Kosten nach dem Verursacherprinzip zu erstatten sind (d.h., es muss ärztlich festgestellt werden, welcher der beiden Partner der Grund für die Kinderlosigkeit ist), ist es in der GKV egal, da sich die Krankenkassen die Kosten teilen.

Dafür müssen die Paare für einen Leistungsanspruch in der GKV verheiratet sein, während das in der PKV nicht notwendig ist.

Die meisten Tarife der PKV sehen eine vollständige Kostenübernahme vor, während in der GKV die 50%ige Kostenerstattung die Regel ist.

Da eine einzige Kinderwunschbehandlung schnell einmal 5.000,- Euro und mehr kosten kann, eine nicht unerhebliche Kostenbelastung.

Die Leistungen in der GKV sind im Sozialgesetzbuch geregelt und zu 98% bei allen GKV´s identisch. Jede Krankenkasse kann sich jedoch einzelne Projekte aussuchen, in der sie zusätzliche Leistungen erbringt. Da diese Projekte sich auch regelmäßig ändern oder zeitlich begrenzt sind, hier eine Liste, welche GKV aktuell welchen Anteil an der Kinderwunschbehanldung trägt.

Übrigens, nach jeder erfolgreichen Schwangerschaft haben Sie wieder das Anrecht auf 3 neue Behandlungen…
Und natürlich vor Behandlungsbeginn eine Kostenzusage der KV einholen, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Ihr
Wolfgang Ruch

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