Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

LBS kündigt 26.000 Bausparverträge

LBS_2998_web300x0Die Bausparkasse LBS Bayern hat 26.000 Bausparverträge ihrer Kunden gekündigt, um sich damit von früheren Zinsversprechen zu befreien. Hierbei handelt es sich um Verträge alten Zeiten mit Guthabenverzinsung von ca. 3,5%. Aus heutiger Sicht für den Kunden eine außerordentlich hohe Verzinsung, die er bei einem Neuabschluss auf dem deutschen Kapitalmarkt nicht erreichen kann.

Auch andere Bausparkassen haben diese Unsitte bereits praktiziert. So kündigte die Wüstenrot-Bausparkasse vor einem Jahr rund 15.000 Altverträge, bei denen die Summe von Bausparguthaben und Zinsbonus die Bausparsumme überstieg. Die Begründung damals: Zweck des Bausparens sei es, einen Darlehensanspruch zu erreichen. Das sei bei übersparten Verträgen nicht mehr möglich. Auch die LBS hatte alte Verträge gekündigt, bei denen die Bausparsumme überschritten war.

Jetzt geht es bei der LBS Bayern aber nicht um übersparte Verträge, sondern um Fälle, in denen die Bausparsumme noch gar nicht erreicht ist. Die entsprechenden Verträge sind aber seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif. Die LBS bietet den Kunden nun an, das Guthaben zu überweisen oder in neuen Bausparverträgen zu den aktuell gültigen Konditionen (also erheblich geringere Zinsen) anzulegen. Reagiert ein Kunde nicht auf die Kündigung, wird das Geld nach Angaben des LBS-Sprechers auf ein zinsloses Zwischenkonto gelegt.
„In der Solidargemeinschaft Bausparkollektiv ist der Bausparer zunächst Darlehensgeber, um nach Zuteilung zum Darlehensnehmer zu werden“, erklärte die LBS Bayern gegenüber dem Münchner Merkur. „Verzichtet er mehr als zehn Jahre lang auf seinen Darlehensanspruch, kann die Bausparkasse zum Schutz der Bausparergemeinschaft das Vertragsverhältnis kündigen.“
Verbraucherschützer haben Bedenken ob dieser Argumentation. Die kündigenden Bausparkassen berufen sich nämlich auf das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, das in §489 BGB geregelt ist. Diese Vorschrift beziehe sich aber eigentlich auf andere Vertragskonstellationen. Rechtlich ist das ein schwieriges Thema, weil es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu gibt.

Auch andere Bausparkassen versuchen sich auf unterschiedliche Art und Weise von alten gut verzinsten Verträgen zu lösen. Die Leonberger Bausparkasse (heute Wüstenrot Bausparkasse) kündigt Verträge, sobald durch Sparrate, Zinsen und Wohnungsbauprämie die Bausparsumme erreicht ist. Daher sollte man sehr darauf achten, dass der Bausparvertrag zu stark bespart wird, sonst ist ganz schnell das Ende des Vertrages erreicht. Da ein Bausparvertrag keine Zahlungsverpflichtung hat, kann man weitere Zahlungen auch einstellen und das Guthaben entsprechend verzinsen lassen. Auch, wenn dass der Bausparkasse nicht gefällt.

Wer Fragen zu diesem Thema hat,
einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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