Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

PKV: Beitragssteigerung in der PKV

Jährlich erhalten PKV Versicherte Post von Ihrer Krankenversicherung mit der Aufforderung, im nächsten Jahr einen höheren Beitrag für den Krankenversicherungsschutz zu bezahlen. Höhere Kosten ohne verbesserte Leistungen sind immer ärgerlich. Daher hat der PKV Verband zu diesem Thema ein kleines Video erstellt:


Inhaltlich ist das Video korrekt, wenn ich mir aber auch ein paar kleine Spitzen nicht verkneifen kann:

So wird vorgeschlagen, zur individuellen Beitragssenkung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Ja, es ist richtig, dass dadurch der Beitrag steigt. Allerdings muss man eben erst einmal Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung alleine tragen, bevor die PKV Leistungen erstattet. Der Arbeitgeber beteiligt sich an der Selbstbeteiligung nicht. Daher ist für Arbeitnehmer meist keine Lösung und auch der Selbständige sollte genau rechnen:

Ein weiterer Vorschlag: Wechsel in einen günstigeren Tarif. Klar, kann ich vom 1-Bett-Zimmer in die „Sammelunterkunft“ wechseln und den Chefarzt streichen und weitere Bausteine der PKV. Nur ist es sinnvoll, in jungen Jahren, in denen man meist gesund ist, diese Dinge versichert zu haben und im späteren Lebensabschnitt, in dem sich die Krankheiten häufen auf diesen Baustein zu verzichten?  Wohl keine sinnvolle Wahl.

Als großen Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung kann man sicherlich feststellen, dass die 3 Stellschrauben zur Beitragserhöhung hat:

1. Veränderung des Beitragssatzes
2. Veränderung des Beitragsbemessungsgrenze (bis zu welchem Einkommen Beiträge an die GKV zu leisten sind)
3. Reduzierung der vereinbarten Leistungen durch Änderung des Sozialgesetzbuches durch den Gesetzgeber.

Die Punkte 2 und 3 sind für die PKV nicht vorhanden. Sie kann ihre Kostensteigerungen nur durch eine Beitragserhöhung ausgleichen.

Wenn es weitere Fragen dazu gibt, einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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