Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Nichtrauchertarife in der RLV (Risiko-Lebensversicherung)

Nichtrauchertarife in der RLV sind teils unglaublich günstig. Aber wie ist es, wenn man nach Abschluss der Versicherung wieder anfängt zu rauchen? Muss man nachmelden? Ist es egal?

Rauchen ist ein Laster – ein übles noch dazu, und die meisten Raucher tun sich schwer damit, wieder aufzuhören. Selbst wenn man es geschafft hat und schon ein oder zwei Jahre rauchfrei ist, besteht immer die Gefahr eines Rückfalls. Manche Studien sprechen sogar von höheren Rückfallquoten als bei Heroin. Da sollte man sich doch einmal mit der Frage befassen, ob der als Nichtraucher risikolebensversicherte Kunde seinen neuen Rauchstatus nicht auch beim Versicherer anzeigen müsste.

In der Regel kann sich als Nichtraucher versichern lassen, wer seit mehr als zwölf Monaten nicht mehr geraucht hat. Wie eingangs schon erwähnt, ist das zu schaffen, aber eben kein Garant, dass es auch so bleibt.

Bedingungsgemäß sehen fast alle Anbieter vor, dass die Änderung des Raucherstatus anzuzeigen ist. Verstößt jemand dagegen, so ist diesem zumindest eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen. Der Versicherer kann im Leistungsfall je nach Einflussnahme auf das Sterben also grundsätzlich quoteln – auch bis auf null Euro.

Ich sehe hier 2 Probleme:
•Es ist mitunter schwer zu definieren, ob jemand wieder als Raucher angesehen werden müsste oder nicht. Der eine raucht nur auf Partys, ein anderer genießt Zigarren, Wasserpfeife usw… Nicht jeder, der also rückfällig wird, definiert sich auch sofort wieder als Raucher.
•Der Kunde wird nicht wissen, dass er seinen Konsum beim Versicherer anzeigen soll. Schon weil es eher ungewöhnlich ist, nach Abschluss einer Versicherung eher Alltägliches anzuzeigen.

Dass es Probleme gibt, ist also so gut wie vorprogrammiert. Dass manches Bedingungswerk nur von Nikotinkonsum spricht, ohne dass dieser Konsum auch auf die Aufnahme durch Rauchen beschränkt ist, macht es nicht einfacher. Glücklicherweise gibt es bei mehreren Versicherern Regelungen in den Bedingungen, die den Worst-Case etwas abfedern. Da wird, ähnlich wie bei der Unfallversicherung bei falscher Berufsgruppe, die Todesfallleistung an die Zahlprämie angepasst oder zumindest die Hälfte ausgezahlt, wenn es sich nicht um einen Unfalltod handelt.

Kann man denn überhaupt nachprüfen, ob jemand geraucht hat?

Ja, das kann man. Neben den rauchertypischen Lungenerkrankungen lässt sich der Nikotinkonsum auch am Cotiningehalt im Körper des Toten feststellen. Nikotin wird durch Oxidation in das Abbauprodukt Cotinin umgewandelt, das sich im Körper anreichert. Anhand der vorhandenen Menge lässt sich recht genau feststellen, ob und wie stark jemand geraucht hat. Die Art des Konsums lässt sich dann zusätzlich aus dem Zuführungsweg ableiten (Raucher haben angegriffene Lungenflügel; Konsumenten der nasalen Aufnahmeform entsprechend in Mitleidenschaft gezogene Nasenschleimhäute, Konsumenten, die Nikotin oral einnehmen, dementsprechend in Mitleidenschaft gezogene Mundschleimhäute usw.). Der Versicherer kann eine Obduktion des Leichnahms fordern, wenn es ihm wegen Auffälligkeiten nötig erscheint, um Anzeigepflichtverletzungen oder ähnliches auszuschließen. Es ist also eine realistische Gefahr, dass man posthum als Raucher entlarvt wird. Dies kann sich für bezugsberechtigte Angehörige rasch zum Albtraum entwickeln, wenn diese auf die Hinterbliebenenabsicherung tatsächlich angewiesen sind.

Gibt es denn gar keinen entspannten Versicherer?
Doch, einen gibt es tatsächlich. Nach meinen Recherchen verzichtet nur eine einzige Gesellschaft darauf, dass die Änderung des Raucherstatus während der Laufzeit angezeigt werden muss. Hier ist und bleibt einzig der Zeitpunkt des Abschlusses wichtig. Allerdings bezahlt man diese Vereinfachung mit einem entsprechenden Beitrag…

Und umgekehrt?
Wer bei Abschluss seiner RLV Raucher war und es geschafft hat, damit aufzuhören, möchte sich evtl. auch über niedrigere Beiträge freuen. Doch eine Umstellung ist fast überall nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Mein Ziel war es, Sie mit diesem Artikel für ein vielleicht bislang übersehenes Problem zu sensibilisieren, damit Sie sich vor unnötigen Problemen schützen können. Ich hoffen, das ist mir gelungen.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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