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Organspende – Eine Entscheidung muss her!

800px-OrganspendeausweisEine Organ- und Gewebespende nach dem Ableben ist eine Entscheidung, über die man sich intensive Gedanken machen sollte. Es gibt berechtigte Argumente für und gegen eine Organspende. Wichtig ist nur, dass man sich damit beschäftigt und eine Entscheidung trifft!

Auf dem Organspendeausweis kann die Bereitschaft dokumentiert werden, nach ärztlicher Feststellung des Todes Organe und Gewebe zu spenden. Eine Beschränkung der Spendebereitschaft auf bestimmte Organe oder Gewebe kann ebenso dokumentiert werden wie der Widerspruch einer Entnahme von Organen oder Geweben.

Für den Fall, dass Sie bereits eine sogenannte Patientenverfügung getroffen haben oder eine solche planen, sollten in der Patientenverfügung und im Organspendeausweis keine widersprüchlichen Aussagen getroffen werden.

Ein Organspendeausweis wird nicht registriert. Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern wollen, vernichten Sie daher einfach den Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Mit der Dokumentation Ihrer Entscheidung können Sie auch Ihren Angehörigen eine große Belastung ersparen. Ohne einen dokumentierten Willen müssen die Angehörigen nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, werden sie gebeten, nach ihrer eigenen Auffassung zu entscheiden.

Füllen Sie den Organspendeausweis bitte deutlich lesbar aus und legen Sie ihn am besten zu Ihren Personalpapieren, die Sie immer bei sich tragen. Sprechen sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre persönliche Entscheidung, damit diese sie kennen.

Weiter Information zu dem Thema gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 90 40 400.
Im Internet sind Informationen und ein Formular für einen Organspendeausweis unter www.Organspende-Info.de zu finden.

Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken und behinderten Menschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich immer wieder Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden.

Voraussetzungen:
Organe und/oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn a) der Hirntod zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und b) eine Einwilligung zur Entnahme vorliegt.

Altersgrenzen:
Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Organ- und/oder Gewebespende erklären und bereits ab dem 14. Lebensjahr einer Spende widersprechen. Im Erwachsenenalter gilt es keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Entscheiden ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Grundsätzlich gilt, dass alle Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht werden. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/oder Gewebe spenden möchten.

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