Viele privat Krankenversicherte erleben es Jahr für Jahr: Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen. Besonders im höheren Alter kann dies zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden.
Wenn auch Sie in der PKV versichert sind, haben Sie vermutlich in den letzten Jahren nicht nur eine Beitragserhöhung erhalten, sondern gleichzeitig auch sogenannte Tarifänderungsvorschläge Ihres Versicherungsunternehmens. Diese Angebote beziehen sich auf andere kostengünstigere Tarife innerhalb desselben Versicherers.
Hierbei handelt es sich nicht um einen Verbesserungsvorschlag der PKV, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung. Diese ist in § 6 Abs. 2 VVG-InfoV geregelt.
Dort heißt es:
„Bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist der Versicherungsnehmer auf Tarife, die einen gleichartigen Versicherungsschutz wie die bisher vereinbarten Tarife bieten und bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde, hinzuweisen.
Der Hinweis muss solche Tarife enthalten, die bei verständiger Würdigung der Interessen des Versicherungsnehmers für eine Umstufung besonders in Betracht kommen.
Zu den in Satz 2 genannten Tarifen zählen jedenfalls diejenigen Tarife mit Ausnahme des Basistarifs, die jeweils im abgelaufenen Geschäftsjahr den höchsten Neuzugang, gemessen an der Zahl der versicherten Personen, zu verzeichnen hatten.
Insgesamt dürfen nicht mehr als zehn Tarife genannt werden.
Dabei ist jeweils anzugeben, welche Prämien für die versicherten Personen im Falle eines Wechsels in den jeweiligen Tarif zu zahlen wären.
Darüber hinaus ist auf die Möglichkeit eines Wechsels in den Standardtarif oder Basistarif hinzuweisen.“
Es geht also nicht um einen besseren oder gleichwertigen Versicherungsschutz zu einem günstigeren Beitrag, sondern nur im gleichartig. Das heißt: War bisher die stationäre Leistung versichert, dass muss sie in dem Änderungsvorschlag auch vorhanden sein. Das Leistungsniveau muss nicht gleichwertig sein.
Aus meiner Sicht, eine nette Idee vom Gesetzgeber, die leider in der Praxis völlig verfehlt ist. Denn jetzt bekommen Kunden Tarifvorschläge zu günstigeren Beiträgen, ohne dass sie wirklich verstehen können, auf welche Leistungen zukünftig verzichtet wird und wie wichtig diese reduzierten Bausteine einmal sein können. Eine Höherversicherung oder Rückkehr in die alten Tarife ist nur mit erneuter Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich und meist im hohen Alter dadurch nicht mehr möglich!!!
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Ihr
Wolfgang Ruch