Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Rechtsschutz – Die verstimmte Gitarre

Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:

Gerhard B. hat ein kleines, aber feines Musikgeschäft und verkauft Musikinstrumente aller Art. Sein Sachverstand ist weitläufig bekannt und gefragt. Eines Tages kommt Konstantin U. ins Geschäft und möchte eine ganz bestimmte, teure Gitarre kaufen. Nach ein paar gekonnten Riffs wird man sich einig, Konstantin U. bezahlt und nimmt die Gitarre gleich mit.

Nach einiger Zeit kommt Konstantin U. wieder ins Musikgeschäft. Die Gitarre sei ständig verstimmt, egal was er macht. Er will diese Gitarre nun zurückgeben und seine 8.000,- € wieder haben. Gerhard B. probiert die Gitarre aus. Er kann aber nichts feststellen – auch nach längerem Spielen nicht. Konstantin U. behauptet, er habe das absolute Gehör und Gerhard B. würde die falschen Töne einfach nicht hören. Er wolle jetzt endlich den Kaufpreis zurück. Gerhard B. versucht es nochmal im Guten. Konstantin U. verlässt jedoch wutentbrannt das Geschäft.

Kurze Zeit später erhält Gerhard B. Post vom Anwalt. Dieser macht den Rücktritt vom Kaufvertrag sowie hilfsweise den Widerruf des Kaufvertrages geltend. Der Kaufpreis in Höhe von 8.000,- € sei natürlich komplett zu erstatten. Gerhard B. ist ratlos und ruft bei seiner AUXILIA-Rechtsschutzversicherung an. Dort wird ihm eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt vermittelt. Dieser erklärt Gerhard B., dass Konstantin U. den Kaufvertrag nicht widerrufen könne. Gerhard B. sei ja kein Onlinehändler und die Gitarre wurde ganz normal im Laden gekauft. Da die Gitarre ohne Mangel ist, besteht auch keine Berechtigung zum Rücktritt. Zudem hätte Gerhard B., wenn ein Mangel überhaupt vorläge, erstmal das Recht zur Nachbesserung. Gerhard B. schreibt dies dem Anwalt seines Kunden. Er hofft, die Sache so vom Tisch zu bekommen.

Doch nach ein paar Wochen erhält Gerhard B. Post vom Gericht. Konstantin U. hat Klage eingereicht. Gerhard B. beauftragt einen von der AUXILIA empfohlenen Rechtsanwalt. Dieser legt in der Klageerwiderung nochmals alles dar. Ein Sachverständiger prüft außerdem die Gitarre und kommt zu dem Ergebnis, dass diese einwandfrei ist. Das Gericht weist die Klage daraufhin ab. Doch das Thema ist damit immer noch nicht ausgestanden, Konstantin U. geht in Berufung. Nun reicht es auch der Justiz, Konstantin U. erleidet erneut eine herbe Niederlage.

Die Kosten des Rechtsstreits belaufen sich auf insgesamt fast 7.000,- €. Den Kostenanteil von Gerhard B. hatte die AUXILIA bereits bezahlt – Konstantin U. muss nun auch diesen übernehmen.

Hintergrund
Dieser Fall ist über den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz versichert.
Die Geschichte kann aber auch andersherum sein. Der Privatkunde kauft einen defekten Gegenstand und der Laden möchte ihn nicht zurücknehmen. Auch in diesem Fall sorgt eine Privatrechtsschutz für „Waffengleichheit“.

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Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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