Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

steuerliche Optimierung Ihres Depots

Ziel einer vernünftigen Finanzberatung ist es u.a. bei der Geldanlage im Investmentdepot eine vernünftige Rendite nach Ihrem Chance-Risikoprofil zu erzielen. Dies wird natürlich vor allem dadurch gemacht, dass wir vernünftige Fonds aussuchen, die sich positiv entwickeln.

Ein zweiter, nicht unwesentlicher Punkt der Rendite ist die Abgeltungssteuer, die bei allen Fonds mit Kaufdatum nach dem 1.1.2009 bei einem Verkauf abgezogen wird. (Fondskäufe bis zu diesem Termin unterliegen altem Steuerrecht und die Kursgewinne sind nach 12 Monaten steuerfrei.)

In Ihrem Depot befinden sich Fonds, die nach 2009 erworben wurden?
Somit unterliegen leider auch die Kursgewinne der Abgeltungssteuer.
Daran lässt sich nichts ändern, das ist nun mal so.

Sie haben jedoch einen jährlich steuerlichen Zinsfreibetrag von 801,- Euro (verheiratetet 2 x 801,- Euro = 1602,- Euro).

Die Dividenden und die Zinsgewinne der Fonds werden bereits steuerlich jährlich berücksichtigt. Kursgewinne erst bei der Realisierung durch Verkauf.

Um den jährlichen Freibetrag durch Zinsen und Dividenden voll auszuschöpfen, müssten Sie bei einer angenommenen Verzinsung von 1% einen Geldbetrag von 160.200,- Euro (als verheiratete) angelegt haben. Nur wo bekommt man heute noch 1% aufs Tagesgeld???

Bitte prüfen Sie einmal ihre Zinseinkünfte des aktuellen Jahres und berechnen Sie, ob und wieviel des Freibetrages noch nicht genutzt wurde.

Ich möchte Ihnen heute dazu einen steuerlichen Trick empfehlen, um die Nettorendite des Depots weiter zu erhöhen…

Sie könnten z.B. einen Teil Ihrer Fonds verkaufen, so dass genau soviel Abgeltungssteuer anfällt, dass diese zusammen mit den bereits erhaltenen Zinseinkünften die Steuerfreibetrag erreichen. Dann sind diese Kursgewinne ebenfalls steuerfrei.

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag haben, erhalten Sie eine Steuerbescheinigung von der Bank und erhalten die gezahlten Steuern in der Steuererklärung wieder zurück.

Anschließend (ca. 1 Woche später) kaufen Sie den Fonds wieder neu und Sie sind weiterhin in dem tollen Fonds investiert.

Einziger Wehrmutstropfen: Für den Wiederkauf des Fonds fallen natürlich erneut Ausgabeaufschläge an.
Für meine Kunden habe ich hier einen Sonderdeal erreichen können. Sprechen Sie mich an, wenn dieses Thema für Sie interessant ist.

Wenn Sie ansonsten keine hohen Zinseinkünfte haben und diesen Verkauf nicht durchführen, dann verschenken Sie ihren Freibetrag und können diesen im nächsten Jahr nicht nachholen. Wenn Sie dann später einmal den Fonds verkaufen, müssen sie die Kursgewinne versteuern und haben nicht mehr den unverbrauchten Freibetrag, da dieser nicht vorgetragen wird.

Sie haben noch Fragen?
Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

Kommentare sind geschlossen.