Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Soldaten und die PKV

Im Bereich der privaten Krankenversicherung hat man es manchmal wirklich nicht leicht. Möchte man sich als Selbständiger oder gut verdienender Arbeitnehmer privat krankenversichern, müssen etliche Faktoren beachtet werden. BBG, JAEG, Familienstand und ob Kinder vorhanden oder geplant sind, sind nur einigen wenige Informationen, die man berücksichtigen muss.

Sind Sie jetzt auch noch Beihilfeempfänger, wird die Thematik nicht unkomplizierter. Und um noch einen oben drauf zu setzen: Sie sind Soldat.
Welche Rahmenbedingungen hier vorliegen und zwingend zu beachten ist, möchte ich Ihnen in diesem Artikel näher bringen.

Grundlegende Absicherung von Soldaten
Für die Zeit ihres aktiven Dienstes genießen Bundeswehrsoldaten in Deutschland unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dies ist eine Form der freien Heilfürsorge und umfasst alle zur Erhaltung der Gesundheit, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und Behandlung von Erkrankungen erforderlichen medizinischen Leistungen. In der Praxis bedeutet das, der Soldat begibt sich zur Behandlung zu einem Truppenarzt. Diesem obliegt die primäre Behandlungszuständigkeit. Er entscheidet, koordiniert und organisiert Behandlungen bei Fachärzten oder in zivilen Krankenhäusern. Es besteht keine freie Arztwahl. Aber betrachten wir mal den Absicherungsbedarf dieser speziellen Klientel:

Zwingender Nachweis einer Pflichtversicherung
Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung zur Pflichtversicherung ernannt worden. Dies gilt auch für Soldaten mit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Mit Dienstbeginn als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat muss somit zwingend eine Pflegepflichtversicherung nachgewiesen werden. An dieser Stelle die Empfehlung: die Pflegepflichtversicherung immer bei dem Versicherer abschließen, bei dem auch die Anwartschaft abgeschlossen wird.

Das Fehlen einer Pflegepflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß §121 SGB XI mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,00 € geahndet werden.

Die Zeit nach dem aktiven Dienst
Auch die Zeit als Soldat endet irgendwann. Hier müssen wir grundsätzlich zwei Fälle unterscheiden.

Berufssoldat: Hier endet das Dienstverhältnis in der Regel mit der Pensionierung des Soldaten. Ab diesem Zeitpunkt haben er und seine Familie Anspruch auf Beihilfe. Wer jetzt mit einer großen Anwartschaft vorgesorgt hat, kommt ohne Gesundheitsprüfung in einen Quotentarif, um den restlichen prozentualen Teil abzusichern, den die Beihilfe nicht trägt.

Zeitsoldat: Als Zeitsoldaten sollte man die spätere Planung mit berücksichtigen. Grundsätzlich hat ein Zeitsoldat aber erstmal den Anspruch auf Übergangsgebührnisse nach ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Diese beschreiben einen monatlichen Anspruch auf eine prozentuale Weiterzahlung der letzten Dienstbezüge. Dauer und Höhe sind abhängig von Rang und Dienstdauer. Wichtig zu wissen ist aber, dass während dieser Zeit ein grundsätzlicher Anspruch auf Beihilfe besteht. Um auch hier den Zugang zu einem Quotentarif zu erleichtern ist eine Anwartschaft dringend zu empfehlen. Nach Auslaufen der Übergangsgebührnisse ist der weiterer beruflicher Weg entscheidend. Entscheidet sich der ehemalige Soldat für ein Studium, eine Selbständigkeit oder nimmt er ein Angestelltenverhältnis über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, bleibt er grundsätzlich frei von der Sozialversicherungspflicht und muss weiterhin in der PKV versichert bleiben. Ein Zugang zur GKV ist nicht möglich, da die Vorversicherungszeiten (in der Regel) nicht erfüllt werden. Nimmt er ein Angestelltenverhältnis unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, wird er ganz normal sozialversicherungspflichtig und muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Das Fehlen einer Anwartschaft kann hier zu großen Problemen führen. Die Öffnungsklausel für Beamte greift hier nicht, das heißt ein Zugang zur PKV ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Der Weg zurück in die GKV ist aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten versperrt. Der einzige Ausweg lautet Basistarif!

Unterschied zwischen großer und kleiner Anwartschaft:

Große Anwartschaft
– Bildet Altersrückstellungen
– Einstieg in die späteren Tarife somit zum günstigeren Tarifbeitrag
– Sichert Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
– Beinhaltet keine aktiven Leistungen
– Teurer als die kleine Anwartschaft – Günstiger als die große Anwartschaft

Kleine Anwartschaft
– Bildet keine Altersrückstellungen
– Einstieg in die späteren Tarife somit zum altersgerechten Tarifbeitrag
– Sichert den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
– Beinhaltet keine aktiven Leistungen
– Günstiger als die große Anwartschaft

Absicherung der Familie
Während ein Soldat freie Heilfürsorge genießt, hat seine Familie Anspruch auf Beihilfe. Dabei gelten dieselben Beihilfesätze wie bei Familienangehörigen von Beamten. Hier sind dieselben Faktoren zu beachten, wie bei anderen Beihilfeberechtigten.

Absicherung im Urlaub
Bereits hier kann es für einen Soldaten teuer werden. Wenn er während eines privaten Auslandsaufenthaltes ambulant oder gar stationär behandelt werden muss, werden die Kosten der Behandlung nur in der Höhe bezahlt, wie sie bei einer Erkrankung im Inland entstanden wären. Daher ist unbedingt der Abschluss einer Auslandsreise Krankenversicherung pflicht.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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