Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Vorabbesteuerung von Investmentfonds

Die Investmentsteuerreform ist vor 1 Jahr zum 1.1.2018 in Kraft getreten und hat u.a. dafür gesorgt, das die steuerfreien Investmentfonds (Altbestand von vor 2009) ihren Steuervorteil verlieren (Hier habe ich darüber berichtet).

Mit der Investmentsteuerreform wurde auch die Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds eingeführt. Diese wird zum 2. Januar 2019 erstmals angewendet und wird bei vielen Fondsanlegern zu Abbuchungen wegen „Fondsbesteuerung“ auf dem Giro- oder Verrechnungskonto führen.

Der Bundesverband Investment (BVI) hat ein Erklärvideo zum Thema bereitgestellt

Dabei wissen viele Fondsplattformen zum aktuellen Stand (Dez 2018) noch nicht, wie sie diese Steuer dem Kunden belasten werden.

ebase: Hier werden Fondsanteile verkauft, um die Steuer abführen zu können.

Fondsdepotbank:  noch unklar

FFB:  vermutlich wird das Guthaben dem Abwicklungskonto entnommen, wenn vorhanden. Dies kann dadurch ins Soll rutschen!!! Ist kein Abwicklungskonto vorhanden, werden Fondsanteile verkauft.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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