Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Was Selbständige über die Arbeitslosenversicherung wissen sollten

Wenn Sie selbständig sind, können sie sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beim Arbeitsamt versichern. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss vorab gut durchgerechnet werden, um zu wissen ob sie sich überhaupt für den Selbständigen lohnt.

Welche Vorraussetzungen muss der Selbständige für die freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllen?

– innerhalb von 24 Monaten vor Beginn der Selbständigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein; versicherungspflichtige Zeiträume müssen nicht zusammenhängend gewesen sein, sie können zusammen addiert werden.
– oder der Antragsteller hat unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen, hierbei ist die Dauer nicht relevant
– der Antrag zur Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Selbständigkeit beim zuständigen Arbeitsamt gestellt werden
– als Nachweis für die Selbständigkeit muss zum Antrag ein Gewerbenachweis vorgelegt werden z. B. Gewerbeschein; dieser Nachweis entfällt bei gleichzeitigem Antrag auf Existenzgründung

Wie hoch wird das zu erwartende Arbeitslosengeld für den Selbständigen sein?

Um einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes zu erhalten, muss der Selbständig mindestens 24 Monate vor der Arbeitslosenmeldung freiwillig versichert gewesen sein. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an einem fiktiven Arbeitslosengeld, dessen Höhe von der beruflichen Qualifikation abhängig ist:

Hierbei wird zunächst nach vier Qualifikationsgruppen unterschieden:

– Hochschul- oder Fachschulausbildung
– Fachschulabschluss, der Nachweis über eine abgeschossene Qualifikation als Meister oder ein Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung
– Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf
– Keine Ausbildung

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes gilt nach Angaben der Arbeitsagentur für das vergangene Jahr folgende Richtschnur (Steuerklasse III, ohne Kind):

– Hoch-/Fachhochschule: 1.389,30 € (West) bzw. 1.222,20 € (Ost)
– Fachschule/Meister: 1.206,90 € (West) bzw. 1.061,70 € (Ost)
– Abgeschlossener Ausbildungsberuf: 1.013,10 € (West) bzw. 882,90 € (Ost)

Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Arbeitslosenversicherung?

– Selbständige bezahlen pro Monat: 85,05 € (West) bzw. 72,45 € (Ost)
– Existenzgründer bezahlen in den ersten zwei Jahren den halben Beitrag, also 42,53 € (West) bzw. 36,23 € (Ost)
– Für Selbständige, die aus witterungsbedingten Gründen immer wieder ihre Tätigkeit beenden und nach der Unterbrechung die gleiche Tätigkeit wieder aufnehmen gilt der volle Beitrag, sofern die zweijährige Startphase abgelaufen ist.

Muss bei Eintritt der Arbeitslosigkeit die Selbständigkeit ganz aufgegeben werden?

– Nein
– Der Selbständige darf während der Bezugszeit des Arbeitslosengeldes bis zu 165 € im Monat problemlos hinzuverdienen. Einnahmen die darüber hinausgehen, werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Wie sinnvoll ist die Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Der hohe Beitrag steht in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen. Bei vielen Selbständigen liegt der erworbene Arbeitslosengeldanspruch nur geringfügig über dem, was sie auch an Arbeitslosengeld II erhalten würden. Das betrifft vor allem Selbständige ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, die bei gleichem Beitragssatz weniger Arbeitslosengeld erhalten.

Und doch sollten gerade Existenzgründer, die noch nicht absehen könne, wie sich das Geschäft entwickelt, darüber nachdenken, ob eine solche Versicherung doch sinnvoll ist. Wenn man sich etabliert hat, sollte man aber überprüfen, ob die Versicherung dann noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht. Jeder Versicherte sollte abwägen, ob das Risiko einer Arbeitslosigkeit den Beitrag rechtfertigt. Informieren Sie sich, wie viel Arbeitslosengeld Sie im Leistungsfall überhaupt erhalten würden!

Wann kann die Arbeitslosenversicherung gekündigt werden?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Kündigung ist dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Der Vertrag endet auch dann, wenn der Versicherte mit seiner Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist. Wenn man nicht bezahlt, wird man rausgeworfen.

Wo kann ich noch mehr Informationen zur Arbeitslosenversicherung finden?

Existenzgründungsportal des Bundesministeriums:
http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/Versicherungen-Vorsorge/Arbeitslosenversicherung/inhalt.html

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