Ein Darlehen, welches durch eine Grundschuld besichert ist (Immobiliendarlehen) ist i.d.R. während der Laufzeit nicht änderbar. Auch die Vorzüge einer Sondertilgung oder Tilgungssatzänderung muss schriftlich im Vertrag geregelt sein, sonst ist es nicht vorhanden. Lediglich eine Regelung ist immer vorhanden, … Weiterlesen
2. Februar 2016
von Wolfgang Ruch
Keine Kommentare