Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Forwarddarlehen oft vorzeitig kündbar

Ein Darlehen, welches durch eine Grundschuld besichert ist (Immobiliendarlehen) ist i.d.R. während der Laufzeit nicht änderbar.
Auch die Vorzüge einer Sondertilgung oder Tilgungssatzänderung muss schriftlich im Vertrag geregelt sein, sonst ist es nicht vorhanden.

Lediglich eine Regelung ist immer vorhanden, auch wenn es nicht im Vertrag steht.  (§489 BGB)

Ein Immobiliendarlehen ist bei einer mehr als zehnjährigen Zinsbindung nach dem 10. Jahr der Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündbar – und zwar nur für den Kunden. Egal, ob er ggf. eine 15jährige Zinsbindung vereinbart hat.

Spannend ist es jetzt, wenn ein Kunde ein Forwarddarlehen mit der Bank abgeschlossen hat. Wann fängt hier die neue 10-Jahresfrist an. Die Banken haben bisher natürlich gerne die Meinung vertreten, dass diese zum Zeitpunkt der Umschuldung / Auszahlung des Darlehens erfolgt.

Das Landgericht Bochum hat jetzt in einem Urteil (Az: I-1 O 68/15) gegen die Sparda Bank festgestellt, dass bei einem Forwarddarlehen die Zinsbindung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt und nicht mit dem Beginn der neuen Zinsbindung.

Ein klarer Sieg für den Verbraucherschutz.

Es gibt Fragen dazu, oder sie brauchen ein neues Immobiliendarlehen?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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