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Kfz Versicherung: „Grüne Karte“

IVKDie Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, umgangssprachlich wegen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt, ist Bestand eines internationalen, vorwiegend europäischen Systems, welches ermöglicht, mit der Kfz-Haftpflichtversicherung-Police des Herkunftslandes in verschiedene Länder fahren zu können, ohne jedes mal an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.

Dies wäre andernfalls nötig, da auch in der Europäische Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs vereinheitlicht sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.

Bis 1965 musste der Fahrzeuglenker, der mit seinem Fahrzeug eine Grenze überschritt, tatsächlich einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland mitführen. Dieser Nachweis wurde in jenen Staaten, die sich zum so genannten „Grüne-Karte-Abkommen“ zusammengeschlossen, durch eine einheitliche, in grün gehaltene Bescheinigung abgelöst (daher „Grüne Karte“).

Mittlerweile ist auch diese Karte aufgrund des Kennzeichenabkommen eigentlich überflüssig. Daher besitzt sie längst nicht mehr jeder Autohalter. Bei manchen Versicherern bekommt er sie nur noch auf Anfrage. In Mietwagen ist sie immer vorhanden. Das Mitführen dieser Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern.

Die grüne Versicherungskarte:
– gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
– enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann

Für die einfachere Schadensabwicklung sollte daher zusätzlich ein Duplikat der grünen Versicherungskarte für den Unfallgeschädigten mitgeführt werden. Da Schäden im Ausland oft nicht im gleichen Umfang wie im Inland ersetzt werden, ist es wichtig, vor der Auslandsreise den Versicherungsschutz im entsprechenden Ausland zu überprüfen.

Ich empfehle jedem Kunden, wenn er mit seinem Auto Deutschland verlässt, eine grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Diese kann gerne bei mir angefordert werden.

In folgenden Ländern ist die „grüne Karte“ nicht mehr verpflichtend, da diese durch das Kennzeichenabkommen (Europäisches Autokennzeichen mit dem D im Kennzeichen) abgelöst wurde:

  • Andorra
  • Benelux-Länder
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland / Lettland / Litauen
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland mit Zypern
  • Großbritannien / Irland
  • Island
  • Kroatien
  • Malta
  • Monaco
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz und Liechtenstein
  • Slowenien
  • Spanien (mit Kanarischen Inseln)
  • Tschechische Republik
  • Ungarn

In diesen Ländern ist das mitführen der „grünen Versicherungskarte“ gesetzlich vorgeschrieben:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Nordmazedonien
  • Moldawien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Türkei
  • Russland
  • Ukraine
  • Weißrussland

In Ländern, wie z.B. Italien wird die „Grüne Karte“ von der Polizei häufig noch bei einer Kontrolle verlangt, obwohl diese eigentlich gar nicht mehr vorgesehen ist.

Daher mein Tipp: Immer eine „Grüne Karte“ im Auto dabeihaben, dann gibt es auch keine Probleme bei einer Kontrolle.

Ihr
Wolfgang Ruch

 

 

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