Ruch Finanzberatung

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Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung

Höchstrechnungszins LV DeutschlandDer Marktzins für Tages- und Festgeld ist nach der letzten Entscheidung der EZB (Europäische Zentralbank) bei 0,00% angekommen.
Deutsche Lebens- und Rentenversicherungen versprechen ihren Kunden jedoch einen Garantiezins auf das Deckungsstockkapital.
Dieser Garantiezins oder in der Fachsprache „Höchstrechnungszins“ ist der Zins, den die Versicherungsgesellschaft als Verzinsung in der Police garantiert hat.
Versicherungen könnten zwar auch mit geringeren Zinssätzen rechnen, wären dann aber vermutlich durch die schlechteren Hochrechnungen ohne Neugeschäft. Daher hat es sich im Markt eigentlich etabliert, dass alle Gesellschaften mit dem jeweiligen Höchstrechnungszins arbeiten. Dieser ist während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert.

In der aktuellen Zinsphase macht dieser Zins den Versicherungen einige Probleme. Müssen sie doch teilweise einen höheren Zins den Kunden gutschreiben, als sie selber am Markt erhalten.

Der Gesetzgeber legt regelmäßig den Höchstrechnungszins fest, da er sich an dem durchschnittlichen Zins für Staatsanleihen orientiert.
In der Vergangenheit wurde der Höchstrechnungszins wie folgt festgelegt:

Zeitraum Höchstrechnungszins
1903–1922 3,50 %
1923–1941 4,00 %
01/1942 – 06/1986 3,00 %
07/1986 – 06/1994 3,50 %
07/1994 – 06/2000 4,00 %
07/2000 – 12/2003 3,25 %
01/2004 – 12/2006 2,75 %
01/2007 – 12/2011 2,25 %
01/2012 – 12/2014 1,75 %
seit 1.1.2015 1,25 %

Je nachdem, wann die Lebens- oder Rentenversicherung begonnen hat, wird dies der kalkulierte / garantiere Rechnungszins sein.

Nicht zu verwechseln ist der Höchstrechnungszins mit der wirklichen Rendite der Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaft. Sind diese höher, erhält der Kunde auch eine entsprechend höhere Gutschrift. Ist der verdiente Zins niedriger, erhält der Kunde mind. den Garantiezins. Die Differenz zwischen dem Garantiezins und den am Markt für die Kapitalanlagen der Versicherung erzielten Zinsen ist der Überschusszins.

Es gibt Fragen zu der bisherigen Lebens- oder Rentenversicherung?
Dann einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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