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Kfz Versicherung – Erläuterungen zu den Leistungspunkten

3428-rushhourOftmals kennen Sie sich als Kunde mit der Ausstattung Ihres Fahrzeugs um ein Vielfaches besser aus, als mit dem Inhalt Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können erklären was TCR ist, warum der Wagen ABS hat und ob 4WD permanent ist oder situativ zugeschaltet wird.

Doch wie sieht das bei der Kfz-Versicherung aus?

Der Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter, die GAP-Deckung oder Eigenschäden – all das sind häufig die berühmten „böhmischen Dörfer“ für die Versicherungskunden. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Onlinerechnern, die als Unterstützung für das günstigste Angebot herangezogen werden. Nur mehr als ein reiner Preisvergleich kommt da selten heraus. Die Unterschiede in den Versicherungsbedingungen werden erst im Schadensfall bemerkt, nur leider ist es dann zu spät.

Daher habe ich hier einmal die wichtigsten Leistungspunkte als ausführliche Erläuterung zusammengeschrieben, damit Sie diese Punkte in den Versicherungsbedingungen Ihres Angebotes vergleichen können.

Natürlich muss die Kfz-Versicherung günstig sein, aber Sie müssen auch prüfen, was Sie kaufen. Daher empfehle ich, zumindest diese Erläuterungen durchzuarbeiten, die für Sie wichtigen Punkte herauszufiltern und dann die Vorschläge aus mindestens drei Angeboten damit abzugleichen.

Erläuterungen zu den Leistungspunkten

Ich möchte, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreibe ich daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Kfz-Versicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.

Beispiel 1 – Personenschaden:
Beim Rechtsabbiegen übersehen Sie einen Fußgänger, welcher bei grüner Fußgängerampel die Straße überqueren wollte. Bei der Kollision mit Ihrem Fahrzeug und dem darauffolgenden Sturz auf die Fahrbahn zieht sich der junge Mann Prellungen und einen Bruch des Handgelenks zu. Die Behandlungskosten inkl. Transport und Aufenthalt im Krankenhaus belaufen sich auf über 10.000 Euro.

Beispiel 2 – Sachschaden:
Bei Eisglätte verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und rutschen in den Gartenzaun eines Anwohners. Die Reparatur der hölzernen Zaunelemente sowie der gemauerten Zaunpfosten schlägt mit über 2.000 Euro zu Buche.

Versicherungssummen und gesetzliche Mindestdeckungssummen
Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor:

• für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
• für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
• für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Sofern nicht explizit eine höhere Versicherungssumme in der Police vereinbart ist, entspricht die Mindestdeckung dem Höchstbetrag, den ein Versicherungsunternehmen in einem Schadenfall zu zahlen verpflichtet ist. Es gibt aber auch Versicherer und Tarife, welche Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro anbieten.

Zu beachten:
Für den Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer…) als Fahrer des Fahrzeugs besteht KEIN Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs! Sofern also bei einem selbstverschuldeten Unfall Unfallfolgen (Invalidität etc.) bei Ihnen als Fahrer auftreten, besteht kein Anspruch auf Leistung aus der Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs. Um diese Risiken abzudecken, empfehlen ich eine Fahrerunfallversicherung, eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung oder ähnliches als separaten Versicherungsschutz.

Kaskoversicherung (allgemein)
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert. Solche Schäden können über die Hausratversicherung (abhängig vom Tarif) oder eine Transportversicherung abgesichert werden.

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Hiermit haben Sie eine Grunddeckung und sind abgesichert bei:

• Schäden durch Brand oder Explosion
• Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
• Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
• Schäden durch (Dach-)Lawinen
• Schäden durch Zusammenstoß mit (Wild-)Tieren
• Schäden durch Tierbiss und Folgeschäden daraus
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
• Glasbruchschäden

In der Regel wird bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro je Schadensfall vereinbart. Die Höhe der Selbstbeteiligung hat Auswirkungen auf Ihren Beitrag.

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz für Ihr Fahrzeug ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus aber auch:

• Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
• mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)

Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche üblicherweise 300 Euro oder 500 Euro je Schadensfall beträgt. Auch hier hat die Höhe der Selbstbeteiligung Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags.

Kfz-Umweltschadensversicherung
Die Kfz-Umweltschadensversicherung leistet bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), die durch einen Unfall, eine Panne oder eine unfallartige Störung beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht worden sind.

Typklassen
Für jedes der etwa 15.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Diese spiegeln u. a. den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wider und werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und neu festgelegt. Auch die Kosten für eine etwaige Reparatur und Ersatzteilpreise haben Einfluss auf die Einstufung eines Fahrzeugs. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungsarten unterschiedlich. Es ist also nicht so, dass ein großes Auto automatisch in eine höhere Typklasse eingestuft wird. Häufig sind auch die typischen „Anfängerautos“ eher hoch eingestuft. Die Höhe der Typklassen beeinflusst die zu zahlende Prämie erheblich. Je nach der Entwicklung der Schäden für ein bestimmtes Fahrzeug kann die Typklasse mit den Jahren steigen oder fallen.

Regionalklassen
Auch der Zulassungsort beeinflusst den Versicherungsbeitrag. In den Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Sie werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit.

Schutzbrief
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies kann sein: Pannnendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrags, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) haben Sie auch Anspruch auf personenbezogene Leistungen, welche mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Wenn Sie eine internationale Versicherungskarte in Ihrem Fahrzeug mitführen, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie die Grüne Karte deshalb als Versicherungsbestätigung immer dabei haben.

Freie Werkstattwahl / Werkstattbindung im Schadensfall (Kaskoschäden)
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichten Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. Sie verpflichten sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhalten Sie i. d. R. einen Beitragsrabatt, sind allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug dann doch in einer anderen, nicht vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt reparieren, so müssen Sie mit z. T. hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung rechnen. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. die kostenlose Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit (in der Kasko-Versicherung!)
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf die grobe Fahrlässigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haftpflichtversicherung leistet i. d. R. immer – ausgenommen bleibt natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Sonderausstattung
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Üblicherweise sind bereits werkseitig eingebaute Soundanlagen oder Navigationsgeräte etc. mitversichert. Die einzelnen, versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Versicherungsgesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile. Sondereinbauten und nachträgliche Umrüstungen müssen meist separat beantragt werden.

GAP-Versicherung für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge
Im Fall eines Totalschadens ist die Restleasingforderung oder der Finanzierungs-Restbetrag häufig höher als der Wiederbeschaffungswert, den eine „normale“ Kfz-Versicherung erstattet. Die Vollkaskoversicherung kann gegen einen Zusatzbeitrag um die „GAP-Deckung“ erweitert werden, mit der diese Deckungslücke geschlossen wird. Ein Beispiel: Ihr finanziertes oder geleastes Fahrzeug hatte einen Neuwert von 42.000 Euro. Nach zwei Jahren haben Sie einen Unfall, der bei Ihrem Auto zum Totalschaden führt. Obwohl bei der Bank noch eine Restforderung von 35.000 Euro in den Büchern steht, wird die Kfz-Versicherung nur den von einem Sachverständigen ermittelten Restwert von 28.000 Euro übernehmen – die Differenz von 7.000 Euro müsste nun von Ihnen übernommen werden. Der Einschluss der „GAP-Deckung“ in Ihren Kfz-Versicherungsvertrag übernimmt diese finanzielle „Lücke“ für Sie.

Neuwertentschädigung
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert, und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Sie diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, wird Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt Ihnen ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug auf nichts verzichten zu müssen. Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den von Ihnen aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.

Kaufpreisentschädigung
Dieser Baustein garantiert Ihnen, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der jetzige Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs mit dem selben Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)
Hierbei handelt es sich um eine Haftpflicht-Zusatzversicherung für im Ausland privat gemietete und versicherungspflichtige Fahrzeuge, meistens beschränkt auf das europäische Ausland und die Mittelmeeranliegerstaaten. Zweck: Ist die für das Mietfahrzeug abgeschlossene Haftpflicht-Deckungssumme geringer, als die Höhe des Schadens, muss der Mieter des Fahrzeugs für die Differenz aufkommen. In diesem Fall springt die Mallorca-Police (bis zur Höhe der in Deutschland für Ihren Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossenen Deckungssumme) ein.

Erweiterung der Elementarschäden, z.B. auf Dachlawinen
Dies ist ein Deckungsbestandteil in der Teilkaskoversicherung. Er umfasst die Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen), eines Erdrutsches oder (tarifabhängig) auch von Dachlawinen. Diese Leistung fällt unter die Teilkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung) und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“
Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens, i. d. R. gegen Vorlage der Reparaturkostenrechnung, auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten für die Ersatzteile und die Lackierung.

Tierbiss-/Marderbissschäden
Der Versicherer übernimmt Kosten für Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmaterialien, die durch Marder- oder andere Tierbisse (je nach Tarif) unmittelbar an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden.

Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden
Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden. Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern Tierbissfolgeschäden versichert sind. Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend.

Erweiterte Wildschadenklausel
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).

Leistungsupdate
Leistungsverbesserungen künftiger Allgemeiner Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten automatisch ohne zusätzliche Kosten für die Bestandskunden in den Alttarifen mitversichert. Diese Leistungsverbesserungen gelten auch für die optionalen Leistungsbausteine, wenn diese gegen Mehrprämie oder Zuschlag in dem Bestandsvertrag vertraglich vereinbart sind. In der Regel werden Sie mit einem separaten Anschreiben oder in der Beitragsberechnung darauf hingewiesen.

Fahrer-Unfall-Versicherung
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung schließt diese Versicherungslücke. Der „Nachteil“ ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und Arbeitsunfälle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste, private Unfallversicherung nicht ersetzen sondern eher ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder funktionelle Invaliditätsversicherung bietet Ihnen umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.

Insassen-Unfallversicherung
Über diesen Zusatz-Baustein können Sie Ihre Mitfahrer gegen die Folgen eines Unfalls mit dem versicherten Fahrzeug absichern. Die Versicherungssummen können Sie individuell festlegen. In der heutigen Zeit macht eine Insassen-Unfallversicherung nur noch bedingt Sinn, da die Ansprüche Ihrer Insassen im Rahmen der Personenschäden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Auslandsschadenschutz-Versicherung
Erleiden Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt Ihre Kfz-Versicherung den Schaden – und zwar so, als ob Ihr Unfallgegner ebenfalls bei Ihrer Versicherung Kraftfahrt-Haftpflicht versichert wäre. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei Ihrer Versicherung geltend machen. Entschädigt wird nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wird das Recht des Unfalllandes angewandt. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, werden auf die Versicherungsleistung angerechnet

Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung
Oftmals bieten Kfz-Versicherungen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu vergünstigten Konditionen an. Deutlich umfangreicheren Schutz bieten häufig separate Rechtsschutzpolicen, welche Sie z.B. mit Privat-, Berufs- und/oder Wohnungsrechtsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen kombinieren können.

Eigenschadendeckung
Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.

Mietwagen
Erleidet Ihr Fahrzeug einen Unfall (und ist nicht mehr fahrtüchtig), einen Totalschaden oder wird es gestohlen und Sie als Versicherungsnehmer mieten sich deswegen ein gleichartiges oder klassentieferes Ersatzfahrzeug im Inland, übernimmt der Versicherer die Mietwagenkosten für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung. Dabei ist entweder der maximale Zeitraum, für den die Kosten für einen Mietwagen übernommen werden, oder eine Höchstsumme für die Mietwagen-Kosten festgelegt.

Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt mit, wie hoch der Beitrag zur Kfz-Vollkaskoversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt (die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen). Wer schon lange unfallfrei fährt hat eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Nach einem über die Kfz-Haftpflicht oder die Kfz-Vollkasko regulierten Schaden wird Ihre SF-Klasse anhand der vom Versicherer festgelegten Rückstufungstabelle reduziert.

Wichtig: Nicht die Kosten des Unfalls sind für die Rückstufung entscheidend, sondern die Zahl der Unfälle. Mehrere kleine Unfälle können zu einem höheren Rabattverlust führen als ein großer Schaden. Günstige Anbieter stufen oft schneller, d. h. über mehrere SF-Klassen, zurück. Wirksam wird die Neueinstufung stets zur ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.

Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse
Nach einem Jahr ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko werden Sie zur nächsten Hauptfälligkeit in die nächst höhere SF-Klasse eingestuft. Sie kommen z. B. von der SF 10 in die SF 11. Voraussetzung für die Besserstufung ist neben einem schadenfreien Verlauf auch, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate im Jahr bestand. Diese 6 Monate können auch über das Jahr verteilt werden z. B. für ein Winterauto von Januar bis März und dann wieder von Oktober bis Dezember. Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen müssen die 6 Monate während eines Jahres eingehalten werden.

Schadenrückkauf
Nicht immer lohnt es sich, jeden entstandenen Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen, denn ein kleiner Schaden kann sich eine lange Zeit beitragsbelastend auswirken. Wenn der Versicherer einen gegnerischen Kfz-Haftpflicht-Anspruch reguliert, ist oft erst nach Abschluss der Regulierung die Höhe der Ersatzleistung bekannt. Um Ihnen die Möglichkeit der Selbstregulierung zu geben, ist der Versicherer verpflichtet, Sie bei Schadenersatzleistungen unter einer bestimmten Grenze (z. B. 500 Euro) darüber zu informieren, dass die Möglichkeit des Schadenrückkaufs besteht. Nach dieser Mitteilung haben Sie i. d. R. sechs Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen um eine SF-Rückstufung im Folgejahr zu vermeiden.

Rabattretter
Beim Rabattretter-System werden Kunden, die eine hohe SF-Klasse (meist SF 25) erreicht haben, nach einem Schadensfall z. B. nur in die SF-Klasse 23 zurückgestuft. Da sowohl für die SF 25 als auch für die SF 23 der gleiche Beitragssatz gilt, hat die Rückstufung keinen Mehrbeitrag für Sie zur Folge. In vielen aktuellen Versicherungsverträgen findet sich der Rabattretter entweder gar nicht mehr oder erst bei Erreichen von SF 35.

Allerdings lässt sich durch den Rabattretter eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nicht verhindern. Das bedeutet: Der Versicherte verliert zwar schadenfreie Jahre, wird aber in der SF-Klasse nur so weit zurück gestuft, dass die Rückstufung nicht zu einem höheren Beitrag führt.

Rabattschutz
I. d. R. ab SF-Klasse 4 können sich Kunden mit dem Rabattschutz vor einer Rückstufung ihrer SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.

Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind bis zu drei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgeführt. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lässt sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung wäre ein Rabattschutz unnötig, da Kunden dort nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft werden können. Verursacht ein Kunde, der einen Rabattschutz in seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Kunde wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar für mehrere Schäden pro Jahr.

Wer hat Anspruch auf eine Autoversicherung mit Rabattschutz?
Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) das Fahrzeug fahren oder Versicherungsnehmer sind. Der Rabattschutz kann dafür bei fast keinem Versicherer eingeschlossen werden. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.

Böse Überraschung beim Versichererwechsel
Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie ohne Rabattschutz erfahren hätten. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Das wirkt sich auf den zu zahlenden Beitrag negativ aus.

Der Rabattschutz ist eine interessante zusätzliche Option für die Autoversicherung, die die Versicherer nach Schadensfällen auch zur Kundenbindung einsetzen. Während die Prämie beim aktuellen Anbieter günstig bleibt, müssen andere Versicherer deutlich höhere Prämien anbieten, da der Schaden berücksichtigt werden muss.

Für wen lohnt sich der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung?
Eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz lohnt sich vor allem für Kunden, die noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt besitzen. Je größer der Schadenfreiheitsrabatt bereits ist, desto geringer wird auch die Mehrprämie in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem Schadensfall. Ob die Mehrprämie für die Vereinbarung des Rabattschutzes gerechtfertigt ist, muss jeder Kunde für sich entscheiden.

Ich hoffe, der Kopf raucht noch nicht und Sie sind noch bei der Sache.
Das alles sind Punkte zur Kfz Versicherung, die bei einer Angebotsanfrage berücksichtigt werden sollte. Die Lösungen finden Sie jeweils in den Versicherungsbedingungen. (Das sind die 80 Seiten Vertragstext, die kaum eine liest…)

Wenn es noch Fragen gibt, einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr

Wolfgang Ruch

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