Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kfz Versicherung: Teilkasko und die Kuh auf der Motorhaube

Kürzlich erhielt ich das Bild mit der Kuh auf der Motorhaube eines BMW zusammen mit der lustigen Frage, ob dies denn in der Kfz Versicherung abgesichert sei…
Kuh auf BMW

Das habe ich gerne aufgegriffen und über Facebook einmal folgende Frage gestellt:

Kleine Quizzfrage an meine Kunden und Leser (nicht an meine Kollegen!!!) Wäre dieser Schaden in der Kfz Teilkasko-Versicherung abgesichert? Was ist Eure Meinung?

Schon nach kurzer Zeit entstand eine prächtige Diskussion, die mal ernsthafte und mal eher scherzhafte Antworten ergab.

Die Lösung der Frage:
Es gibt 2 Problemfelder, die dazu führen, dass solch ein Schaden leider nicht von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird:

a) In der Basisversion der Kfz Versicherungen ist nur der Zusammenstoß mit „Haarwild“ nach dem Bundesjagdgesetz versichert (siehe §2 BJagdG). Dazu gehören Rehe, Wildschweine und sogar der Seehund, aber keine Kühe und Rinder.
In bessern Bedingungswerken ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert. Dann wäre die Kuh auch mitversichert.

b) Weiterhin heißt es aber in den Bedingungen zur Teilkaskoversicherung: (egal ob Basisversion oder die sehr guten Versicherungsbedingungen)

Beispiel VHV:  „Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.“

Daraus folgt bei diesem Schadensbild leider, dass hier wohl kein Versicherungsschutz vorhanden ist.
Sollte der Schaden größer sein, könnte man ihn über die Vollkaskoversicherung abrechnen.

Weitere spannende Beispiele gibt in diesem Film:  Die 5 größten Irrtümer zur Kfz Versicherung.

Ich wünsche eine schadenfreie Zeit.
Ihr
Wolfgang Ruch

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