Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

23. August 2024
von Wolfgang Ruch
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Schadensfälle – Zwerge sorgen für Riesenchaos

Bilbo BeutlinZum Glück ist es nur eine fiktive Geschichte, sonst wäre es wohl einer der größten Schadensfälle in der Geschichte des deutschen Versicherungswesens.

Bereits im Teil 1 des Films: „Der Hobbit“ haben Bilbo Beutlin und seine Gefährten Sach- und Personenschäden von über 326 Mio Euro angerichtet.

Zugegeben, die größten Positionen sind die Abrisskosten und der Wiederaufbau der zerstörten Kathedrale und Festung der Zwerge mit über 250 Mio Euro.
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20. August 2024
von Wolfgang Ruch
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Mr.MoneyPenny – Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung gehört sicherlich nicht zu den wichtigsten Versicherungen, die man unbedingt haben muss. Auf der anderen Seite können sie einen vor sehr hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bewahren.

Wie eine Rechtsschutzversicherung aufgebaut ist und worauf man achten sollte, im heutigen Video:

13. August 2024
von Wolfgang Ruch
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Verkehrsunfall und wie weiter???

Heute muss ein verzwickter Tag sein. Schon um 9.00 Uhr erreichte mich der 3. Kunde, der an diesem Morgen einen PKW Auffahrunfall hatte und fragte, wie er jetzt vorgehen sollte. Daher einmal eine Zusammenfassung / Empfehlung für alle:

Wenn es kracht, ist es meistens schon zu spät, sich Gedanken zu machen. Daher sollte man sich einen „Schlachtplan“ oder eine Handlungsanweisung vorher überlegen und ggf. diesen Blogbeitrag ausdrucken und ins Handschuhfach legen.

a)      Kleinschaden: Es kracht und auf den ersten Blick sind Sie sich sicher, dass war ihre eigene Schuld (z.B. dem Vordermann im Stau raufgefahren) Hier braucht man kein großes Gezeter zu fabrizieren. Polizei wird auch nicht benötigt (wenn der Unfallgegner dies nicht ausdrücklich wünscht). Tauschen Sie ihre Kontaktdaten aus, machen Sie wenn möglich ein paar Bilder von der Unfallstelle und vom Schaden und wenn sich beide einig sind, fahren sie in Ruhe weiter ihres Weges.
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9. August 2024
von Wolfgang Ruch
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Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Neben dem Testament, welches regelt, was mit dem Nachlass passieren soll, wenn man verstirbt, sind auch Regelungen für den Notfall sinnvoll, wenn man nicht mehr selber handeln oder seine Entscheidungen übermitteln kann.

Die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten hat in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker an Bedeutung gewonnen. Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Patienten – oder, falls er nicht einwilligungsfähig ist, die Ihn legitimierten Vertreter. Nur, wenn für eine unaufschiebbare Maßnahme die Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann (zum Beispiel bei einem akuten Notfall), darf die Maßnahme durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen der Patientin bzw. des Patienten entspricht.

Wir alle, gleich welchen Alters, können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir nicht mehr einwilligungsfähig sind.
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7. August 2024
von Wolfgang Ruch
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Wohngebäudeversicherung: Versicherungswert 1914 – was bedeutet das?

Es gibt zwei verschiedene Arten, wie man den Versicherungswert eines Gebäudes ermitteln kann: Nach dem Quadratmetermodell oder nach der Versicherungssumme 1914.

Häufig erhalte ich von Kunden verblüffte Rückfragen, dass ihr Haus doch gar nicht so alt sei und warum man für die Wohngebäudeversicherung den Wert des Jahres 1914 heranzieht.

Das ist ganz einfach: Man hat sich in der deutschen Versicherungswirtschaft  auf ein Jahr geeinigt und erhöht den Versicherungswert um den Baupreisindex, der vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird. Dadurch ist das Haus immer passend versichert und man genießt Unterversicherungsverzicht.
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2. August 2024
von Wolfgang Ruch
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S&P 500 – Die 500 größten Aktien – oder doch nicht ganz?

Die „500“ in einem S&P 500-Indexfonds steht für die 500 größten US-Aktien. Könnte man meinen. Stimmt aber nicht. Mit Stand vom 29. Februar 2024 waren 73 Unternehmen, die nach Marktkapitalisierung eigentlich zu den 500 größten gehören, aus dem S&P 500 ausgeschlossen. Zusammen haben diese Aktien einen Marktwert von 2,1 Billionen US-Dollar. Damit übertreffen sie den gesamten australischen Aktienmarkt um ganze 25%.
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31. Juli 2024
von Wolfgang Ruch
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Kfz Versicherung – Das Quotenvorrecht: es nicht zu kennen, kostet Geld!

Kennen Sie die Quotenvorrechtsregelung in der Kfz-Versicherung? Falls nicht, dann sollten Sie weiterlesen. Es kann wichtig für Ihren nächsten Kfz Schadensfall werden.

Verkehrsunfall ist nicht gleich Verkehrsunfall! Oftmals ist nicht ein Betroffener als der Verursacher auszumachen, sondern die Verantwortung wird zwischen den Betroffenen aufgeteilt. Wenn Ihr Kunde nun neben der Haftpflicht auch über eine Vollkaskoversicherung verfügt, dann stellt sich die Frage: Welcher Versicherer wird in Anspruch genommen? Die (kunden-) eigene Vollkaskoversicherung oder die Haftpflicht des Unfallgegners?
Es gibt aber noch eine dritte Option, welche meist die sinnvollste Variante darstellt: die Abrechnung nach dem Quotenvorrecht.

Das Quotenvorrecht ist ein Prinzip in der Kraftfahrt-Versicherung, das den Versicherungsnehmer schützt, wenn er einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten hat und gleichzeitig auch eine eigene Teilschuld besteht, somit also eine Schuldteilung vorliegt. Durch die Inanspruchnahme beider Versicherungen bekommt der Versicherungsnehmer als Unfallbeteiligter häufig mehr Versicherungsleistung, als wenn nur eine der beiden Versicherungen in Anspruch genommen wird.
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24. Juli 2024
von Wolfgang Ruch
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5% Rendite – steuerfrei und ohne Risiko

178-geldhaufenWer hätte solch eine Anlage in der heutigen Zeit nicht gerne. Tagesgeld bringt bei deutschen Banken aktuell 1,5% bis max 2,5% p.a. und wer eine höhere Rendite haben möchte, muss in Aktien oder in dubiose Geldanlagen investieren (Rückzahlung ungewiss).

Wie soll das denn nun gehen?  5% steuerfrei und dazu noch ohne Risiko?

Ganz einfach: Jeder Kunde hat Versicherungen. Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht Rechtsschutz oder aber auch Private Krankenversicherungen und Lebens- oder Rentenversicherungen. Diese werden häufig monatlich, quartalsweise oder halbjährlich bezahlt. Wer nun die Zahlung dieser Versicherungen auf jährlich umstellt, spart sich entweder den Ratenzahlungszuschlag von bis zu 5% (in den Sachversicherungen) oder erhält eine entsprechenden Rabatt auf den Beitrag (im Leben- oder Rentenbereich)

Ich möchte daher allen Kunden empfehlen, die Zahlweise der Versicherungen auf jährlich umzustellen. Wem das dann auf einmal zu hohe Beiträge sind, kein Problem. Eröffnen Sie einfach ein kostenloses Girokonto und überweisen Sie monatlich 1/12 der Beiträge. Von diesem Konto kann dann 1x jährlich der fällige Beitrag abgebucht werden.
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22. Juli 2024
von Wolfgang Ruch
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Immobilieneigentum und Versicherungsschutz

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Versicherungen sind für viele eine lästige Sache. So kosten sie regelmäßig Geld und ob man im Schadensfall wirklich die erhoffte Leistung erhält kann man heute noch nicht sagen. So denken viele, mit denen ich mich über dieses Thema unterhalte. Weiterhin versuchen viele die Versicherung nach dem Preis auszuwählen, was häufig mit geringeren Leistungen einhergeht, was dann im Schadensfall wirklich zu Leistungsausschlüssen führen kann.

Meine Aufgabe als Versicherungsmakler ist es, den Kunden die einzelnen Versicherungsarten vorzustellen und die Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Die abschließende Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Tarif trifft dann der Kunde.

Heute soll es um die Versicherungen „Rund ums Haus“ gehen:
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19. Juli 2024
von Wolfgang Ruch
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Checkliste: Umzug und meine Versicherungen

Ein Umzug in eine neue Wohnung oder sogar ein Haus wird meistens von langer Hand vorbereitet. Beginnt doch mit dem Einzug ein neuer Lebensabschnitt.

Nur das Thema Versicherungen wird dabei leider manchmal etwas vernachlässigt. Das kann böse Folgen haben.

Während es sich bei der Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, etc. um Personenversicherungen handelt, die an jeden Ort der Welt „mitgehen“, ist es bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung etwas anders.

Wenn Sie z.B. ein Haus kaufen, gibt es in der Regel von dem Vorbesitzer eine Wohngebäudeversicherung. Diese geht kraft Gesetz auf den Erwerber über und kann erst mit Eigentumseintrag ins Grundbuch außerordentlich gekündigt werden. (siehe auch §96 VVG)
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