Es gibt manche Versicherungen, die wollen die Kunden einfach nicht, da sie nicht den Sinn sehen und andere unbedingt, obwohl sie keine existenziellen Risiken absichern, wie z.B. die Fahrradversicherungen, die Brillenversicherungen etc. Manchmal wird das Risiko falsch eingeschätzt und der Grund einfach nicht gesehen. „Was soll denn schon passieren?“ ist meist die Antwort.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zur Haftung eines Gebäudeeigentümers verkündet. Und genau für dieses Risiko benötigt man als Haus- und Grundstückseigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wer ein selbstgenutztes Einfamilienhaus bewohnt, hat diesen Baustein meistens kostenfrei in seiner Privathaftpflicht eingeschlossen. Wer jedoch ein Haus besitzt und vermietet sollte unbedingt eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besitzen. Bei Eigentümern einer Eigentumswohnung kümmert sich die Hausverwaltung darum, wobei eine Kontrolle des Vertrages sicherlich nicht schadet.
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