Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Private Pflegezusatzversicherung – Ist das notwendig?

Vor allem Kunden, die bereits direkte Erfahrung mit Pflegefällen in ihrem Umfeld gemacht haben, sprechen mich gezielt auf das Thema an.

In der Krankenversicherung ist seit 1995 bereits eine Pflegeversicherung enthalten. Man sagt dazu auch Pflegepflicht und sämtliche Leistungen sind im SGB XI geregelt.

Es ist aber allgemein bekannt, dass diese Leistungen im Pflegefall nicht reichen werden und nur eine Basisabsicherung sein können. Es können Zuzahlungen von bis zu 2.000,- Euro im Monat auf einen Pflegebedürftigen zukommen. Dabei meine ich nicht das 5***** Luxuspflegeheim im Starnberger See, sondern das ganz normale Pflegeheim um die Ecke.

Einen sehr schönen Überblick hat das Verbrauchermagazin WISO erstellt:

Wer Interesse, Bedarf oder einfach nur weitere Informationen benötigt, möchte mich einfach ansprechen.

Gerne erstelle ich Ihnen eine Musterbeitragsberechnung, damit Sie wissen, mit welchen Kosten für eine solche Absicherung zu rechnen ist.

Ihr
Wolfgang Ruch

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