Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Reiserücktrittsversicherung – teure Lücke beim Reiseabbruch

In meinem Video zum Thema Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung erkläre ich den Inhalt dieser Versicherung.
So ist es möglich, einzelne Reisen abzusichern oder alle Reisen eines Jahres, wobei die Versicherungssumme sich nach der teuersten Reise richtet.

Immer wieder höre ich in diesem Zusammenhang von Kunden, dass sie solch eine Versicherung nicht benötigen, da diese bereits kostenfrei in ihrer Gold- oder Premium- oder Platin-Kreditkarte enthalten sei.

Das Problem dabei ist, dass diese Leistung in der Kurzübersicht aufgeführt wird, aber die wenigsten Kunden die dazu passenden Versicherungsbedingungen gelesen und noch weniger verstanden haben. Außerdem haben sie keine Kontrolle darüber, ob diese Versicherungsbedingungen zwischenzeitlich geändert wurden, da der Kunde selber ja nicht Vertragspartner der Versicherung ist, sondern das Kreditkartenunternehmen.

Kürzlich musste das Landgericht Düsseldorf in einer Entscheidung (LG Düsseldorf, Az 9 S 25/15) zu diesen Versicherungsbedingungen des Kreditkartenunternehmens Stellung nehmen.

Ergebnis: Der Kunde erhält von dem entstandenen Schaden ca. 2.200,- Euro nicht erstattet, da die Hotelkosten so nicht in den Bedingungen aufgeführt waren. Die Rückreisekosten wurden übernommen. Ein teures Missverständnis für den Kunden.

Außerdem kann in den Versicherungsbedingungen die Regelung auftauchen, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, um in den Genuss der Versicherungsbedingungen zu kommen.

Empfehlung: Sicherer ist man mit einer eigenen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Hier kennt man die Versicherungsbedingungen und Sie haben einen Makler an der Seite, der Ihnen im Schadensfall hilft.

Bitte daneben die noch wichtigere Auslandsreise KV nicht vergessen!!!
Entsprechende Angebote einfach per E-Mail bei mir anfordern.

Ihr
Wolfgang Ruch

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