Als Schadensregulierung bezeichnet man den kompletten Ablauf im Rahmen eines Schadenersatzes. Das ist grundsätzlich auch ohne eine Versicherung möglich, bei den meisten Schadensabwicklungen ist aber ein Versicherer involviert. Je nach Art der Versicherung gibt es dabei für alle beteiligten Parteien einige Details zu beachten.
Wer im Schadensfall eine Leistung einer Versicherung erhalten möchte, sollte wissen, wie Versicherungsfälle geprüft werden. Nur so können eventuelle Stolpersteine präventiv im vornherein umgangen werden.
Wurde die Prämie entrichtet?
Ist die Schadenmeldung beim Versicherer eingegangen wird sie dem zuständigen Schadensachbearbeiter zugestellt. Die Prüfung einer der wichtigsten Pflichten des Versicherten, die Zahlung der Prämie, zählt zu der Eingangsprüfung beim Schadensachbearbeiter.
Besteht Deckung über den versicherten Vertrag?
Nun wird die Schadensmeldung einer ersten Prüfung unterzogen. Hat der Geschädigte schon nachvollziehbare Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Schadensentstehung, sowie zu Art und Umfang des Schadens gemacht? Stehen noch Unterlagen aus, bzw. welche werden zur weiteren Regulierung benötigt?
Bevor weiteres veranlasst wird, prüft der Versicherer ob im Rahmen der Versicherten Deckung, für das gezeichnete Risiko, überhaupt Versicherungsschutz besteht. Greift vielleicht bereits ein Ausschluss aus den AHB, der nicht durch Besondere Vereinbarungen wieder eingeschlossen wurde?
Ein Thema das den meisten vielleicht nicht so klar ist, sind die öffentlichen rechtlichen Ansprüche. Diese sind zur Verwunderung vieler Kunden, nicht versichert. Nehmen wir an, Sie führen mit einem Mini-Bagger Grabarbeiten in ihrem Garten durch. Dabei wird eine Gasleitung beschädigt. Um das Gasleck rasch zu reparieren, schickt der Gasversorger ein Notfallteam. Die Rechnung des Gasversorgers über 4.000 € stellt einen privatrechtlichen Schadenersatzanspruch dar und fällt somit in den Deckungsumfang der Privathaftpflicht. Anders sieht es bei der Rechnung über 5.000 € aus, die die Feuerwehr wenige Tage später stellt. Die Feuerwehr wurde von besorgten Nachbarn zu Recht alarmiert, da Explosionsgefahr bestand. Dummerweise handelt es sich dabei aber nicht um einen privatrechtlichen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Schadenersatzanspruch eines Hoheitsträgers im öffentlichem Auftrag. Also keinem privatrechtlichen Anspruch. Somit besteht hier kein Versicherungsschutz aus den Allgemeinen und meist auch nicht aus den Besonderen Bedingungen.
Sind die Haftungsansprüche gegen den VN berechtigt?
Bei der Haftungsprüfung wird der Schadensfall nochmals auf Herz und Nieren geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch der abgewehrt werden kann?
Beispiel: Familie Keim hat im Keller einen Leitungswasserschaden. Schnell scheint der Schuldige gefunden zu sein. Sie! Bei der letzten nachbarschaftlichen Hilfe haben Sie das Abflussrohr im Keller nicht wieder richtig angebracht. Bei näherer Prüfung stellt sich jedoch heraus, dass es sich um eine Verstopfung handelt. Der Schadenbearbeiter wird also den Schaden begleiten und Abwehren, aber keine Leistung an den vermeintlich Geschädigten erbringen.
Wurden Obliegenheiten vom Versicherungsnehmer verletzt?
Viele Kunden fragen sich: Wie verhalte ich mich denn eigentlich richtig im Schadensfall? Grundsätzlich kann man sagen, dass sich hier der Geschädigte immer so zu verhalten hat, als ob er gar keine Versicherung hat. Sprich: Er muss den Schaden so gering wie möglich halten.
Häufig kommt es vor, dass bei Unfällen die Schuldeingeständnisse vor Ort überhastet unterzeichnet werden. Deswegen sollten Sie immer angehalten sein, nichts zu unterschreiben. Denn ist das Schuldeingeständnis erstmal unterzeichnet, können unberechtigte Ansprüche nicht mehr und nur sehr schwer abgewehrt werden.
Sind die Schadenersatzansprüche der Höhe nach berechtigt?
Zwischen Schadenforderung und Schadenanspruch ist oft ein großer Unterschied. Meist wird in der Schadenmeldung der Neuwert der Sachschäden, vom Geschädigten angesetzt. In den meisten Fällen haftet der Schädiger jedoch nur mit dem Zeitwert. Die Höhe der Entschädigung hängt somit vom Alter und Zustand der beschädigten Sache ab.
Es sind also einige Schritte die der Versicherer geht, bevor er einen Schaden zahlt.
Meine Kunden erhalten selbstverständlich im Schadensfall unseren umfänglichen Schadenservice mit der Begleitung des Schadens, bis zur Schlusszahlung der Versicherung. Somit können Sie sicher gehen, keine Fehler zu begehen und deshalb eine Leistung verweigert zu bekommen.
Ich wünsche Ihnen eine schadenfreie Zeit.
Ihr
Wolfgang Ruch