Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Wohngebäudeversicherung – Kostenübernahme bei umgestürzten Bäumen

Xavier ist einmal quer durch Deutschland gestürmt und hat eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Jetzt geht es ans Aufräumen und es stellt sich natürlich die Frage nach der Kostenübernahme durch eine Versicherung, oder ob man diese Kosten alleine tragen muss.

Stürzt ein Baum auf ein Haus und beschädigt es (Voraussetzung Sturm), dann übernimmt jede Wohngebäudeversicherung die Kosten der Instandsetzung des Hauses und die Beseitigung des Baumes aus dem versicherten Ereignis „Sturm“.

Problematisch wird es, wenn ein Baum auf dem Grundstück durch Sturm oder Blitz umfällt und im Garten liegen bleibt, ohne das Haus zu beschädigen. Denn versichert ist das Haus und nicht das Grundstück. Daher fällt hier erst einmal die Leistung aus der Wohngebäudeversicherung aus.
Gute Bedingungswerke haben zusätzlich vereinbart, dass umgestürzte Bäume auf dem Grundstück bis zu einem bestimmten Kostenrahmen mitversichert sind.  – Aber Achtung: Das ist ein Zusatzeinschluss.

1. Aufräumkosten für Bäume
In Erweiterung von Abschnitt A § 7 Nr. 1 VGB ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume des Versicherungsgrundstücks, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 5.000,00 auf erstes Risiko begrenzt.

Ganz wenige Versicherer haben hier höhere Entschädigungssummen.

Noch Problematischer wird es, wenn der Baum so stark durch den Sturm beschädigt ist, dass er gefällt werden muss, um nicht demnächst umzufallen. Das ist in der Regel nicht versichert, da in den Bedingungswerken von umgestürzten Bäumen die Rede ist. (Dies hat auch das Amtsgericht München 155 C 510/17 so bestätigt und die Kostenklage des Kunden abgelehnt)

 

Optimal ist es in diesem Bedingungswerk geregelt:

b) Bergungskosten für Bäume, für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung  von Bäumen, die aufgrund eines versicherten Ereignisses  umstürzen oder so schwer beschädigt werden, dass sie aufgrund  behördlicher Anordnung vom Versicherungsgrundstück  entfernt werden müssen, vorausgesetzt, die Bäume  waren nicht schon vor dem Versicherungsfall abgestorben,

In diesem Bedingungswerk gibt es keine Summenbegrenzung für die Beseitigung von Bäumen auf dem Grundstück und sogar die Kosten für durch den Sturm beschädigte, aber noch zu fällende Bäume werden ohne Summenbegrenzung versichert.

Häufig werde ich gefragt, warum die von mir angebotenen Wohngebäudeversicherungen teurer sind, als die in Vergleichsrechnern im Internet angebotenen. Das hier ist ein schönes Beispiel für einen Leistungsstarken und einen leistungsschwachen Tarif. Der Beitragsunterschied beträgt ca. 25%. Einmal ein solches Ereignis und man hat die Differenz für die nächsten 250 Jahre raus. Und das ist nur ein Beispiel, wo die Unterschiede zwischen billigen und guten Bedingungswerken liegen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Wohngebäudeversicherung?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr  Wolfgang Ruch

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