Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Blogparade Wunsch BU

Im Juni diesen Jahres hat Finanztest wieder einmal einen Vergleich zum Thema Berufsunfähigkeit veröffentlicht. Und leider hatte er schon wieder erhebliche handwerkliche Fehler und ein Netzwerk von Versicherungsmaklern hat sich fachlich mit diesem Test auseinandergesetzt. Ich habe bereits dazu in meinem Beitrag „Finanztest testet Berufsunfähigkeitsversicherungen – Avanti dilettanti“ davon berichtet.

Nun, kritisieren ist einfach, es soll ja auch etwas geändert werden. An der Testreihe bei Stiftung Warentest und an den Berufsunfähigkeitsversicherungen im Allgemeinen. Es gibt immer etwas zu verbessern. Daher wurde die „Blogparade Wunsch BU  ins Leben gerufen, in dem verschiedene Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Juristen und Journalisten ihre Wünsche zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung äußern dürfen.

Gerne beteilige ich mich daran und hätte folgenden Wunschzettel:

– Versicherungsgesellschaften mögen die zeitliche Abfrage bei den Gesundheitsfragen grundsätzlich auf wenige Jahre begrenzen und nicht bei den Nachfragen diese zeitliche Begrenzung aufheben. Es ist so gut wie kein Kunde in der Lage über Arztbesuche vor 10 Jahren fehlerfrei zu berichten.

– Leichter Heuschnupfen ist heute schon fast normal und kein erhebliches Risiko. Auch, ist es sinnvoll, wenn jemand nach einer Trennung oder persönlicher Tragödie sich fachlichen Rat bei einem Psychologen sucht. Hier fast grundsätzlich Ablehnungen oder Ausschlüsse oder Risikozuschläge zu verlangen finde ich unangemessen. Bei medikatös eingestellter Allergie oder langfristiger psychologischer Behandlung kann ich die Entscheidungen ja verstehen.

– Anhand der Gewinnsituation der Versicherungskonzerne lässt sich ablesen, dass mit dem Risiko Berufsunfähigkeit ordentliche Gewinne erzielt werden. Diese mögen doch bitte durch günstigere und bezahlbarere Beiträge an die Kunden zurückgegeben werden. Vielleicht kann man ein Bonussystem für langjährige Kunden einführen.

– Wenn der Kunde dann aufgrund von Krankheit oder Unfall einen Antrag auf Leistung stellt, macht ihn nicht gleich mit Eurem 20-seitigen Fragebogen Mundtot. Er hat gerade ein gesundheitliches Problem und kaum den Kopf, den Sinn und das Risiko jeder Frage zu verstehen. Die Antworten werden aber ggf. später gegen ihn verwendet.

-Natürlich sollen die Versicherungen ein Überprüfungsrecht der Aussagen des Kunden erhalten. Schließlich sollen sie ggf. große Summen überweisen. Doch bitte, beauftragt doch nicht immer die selber Ärzte für die Erstellung von Euren Gutachten, die dann meist negativ ausfallen, wenn der Kunde nicht nachweislich den Kopf unter dem Arm trägt. Diese Gutachten müssen dann in teuren Gerichtsverfahren wieder zerpflückt werden und das kostet dann Euer Geld. Meine Kunden sich rechtsschutzversichert, kostet also nur Euer Geld.

Es gibt noch so viele Wünsche, die ich äußern könnte, möchte aber nicht die Beiträge meiner Kollegen wiederholen.