Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Versicherungsfrage der Woche: Coronavirus und die Reiserücktrittsversicherung

Da mich in den letzten Tagen mehrere Fragen zu diesem Thema erreichten, mache ich daraus eine Frage der Woche:

Frage: Kann ich meine Urlaubsreise wegen des Coronavirus absagen, und die Stornokosten über die Reiserücktrittsversicherung abrechnen, weil ich mich vor einer Ansteckung fürchte, aber noch nicht angesteckt habe?

Antwort: nein.
Die Reiserücktrittversicherung bezahlt die Stornokosten, wenn die versicherte Person eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat (krank ist und nicht reisen kann) Die reine Vorsorge oder Angst jetzt Urlaub in einem anderen Land zu machen, ist kein versichertes Risiko. Die exakte Antwort steht natürlich wie immer in den Versicherungsbedingungen.

Sollten Flüge gestrichen werden oder Hotels unter Quarantäne stehen, dann werden die Kosten von dort oder vom Reiseveranstalter erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung ist jedenfalls nicht der passende Ansprechpartner.

Wichtig: Eine Auslandsreise KV zahlt die Behandlungskosten, wenn man im Ausland erkrankt!

Ich wünsche allen eine gute und erholsame Urlaubsreise in die Sonne oder den Schnee.
Ihr
Wolfgang Ruch

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