Zum 1. Januar 2018 ist es für die Selbständigen, die freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zu einer grundsätzlichen Änderung der Beitragszahlung durch eine Neuregelung im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) gekommen.
Wie war es bisher:
Als Existenzgründer oder Selbständiger wurde man mit seiner Umsatzerwartung oder dem letzten Steuerbescheid bei der Gesetzlichen Krankenkasse eingestuft und hat auf dieses fiktive Einkommen seinen Beitrag bezahlt. Hat sich im Folgejahr nach Erstellung der Steuererklärung / Erhalt des Steuerbescheides herausgestellt, dass man zuviel Beitrag bezahlt hat, bekam man kein Geld zurück. Hat man zu wenig Beitrag bezahlt, mußte man aber auch nicht nachzahlen. Der Steuerbescheid wurde dann als Basis für das fivtive Einkommen des Folgejahres herangezogen. (Aber erst ab dem Erstellungsdatum des Steuerbescheides)
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