Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Zahl der Wohnungseinbrüche steigt zum vierten Mal in Folge

623-glasbruch150.000 versicherte Wohnungseinbrüche gab es 2013. Das ist der höchste Stand seit 2004 in der Bilanz der Hausratversicherer, berichtet der GDV. Innerhalb der vergangenen vier Jahre hat die Zahl der Schäden um rund 35% zugenommen. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 ca. 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor.

Immer mehr Haushalte sind mit hochwertiger Technik ausgestattet. Teure Mobiltelefone, Tablet-Computer und Digitalkameras finden sich in fast jedem Zuhause. Sie haben einen hohen Wiederverkaufswert und sind für Einbrecher lukrativ. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300,- Euro und damit auf dem Höchststand von 2012.

Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland sind derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Doch anders als der Sachschaden kann die verletzte Privatsphäre nicht ersetzt werden. Einbruchsopfer leiden oft unter den psychischen Folgen der Straftat, wie Schlaflosigkeit und Angstzuständen. Wie wichtig das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit ist, zeigt sich meist erst, wenn es verloren gegangen ist. Die Betroffenen kümmern sich oft erst nach einem Einbruch um Sicherheitstechnik. Vier von zehn Einbruchsversuchen scheitern nicht zuletzt dank einbruchsicherer Türen und Fenster. Die Versicherer beraten deshalb ihre Kunden auch zum passenden Einbruchschutz.

Auf der anderen Seite kann man seine Wohnung oder sein Haus nicht 100% vor Einbrechern schützen. Daher ist es wichtig, dass einige wichtige Regeln „vor dem Einbruch“ berücksichtigt werden. Sonst haben Sie neben Ärger und den möglicherweise psychischen Folgen zusätzlich keine Entschädigung von der Hausratversicherung:

a) Entsprechen die Türschlösser den Sicherungsbestimmungen Ihres Hausratversicherers?

b) Passt die Versicherungssumme zum Wiederbeschaffungswert des Hausrates, oder haben Sie einen Unterversicherungsverzicht mit dem Versicherer vereinbart?

c) Fertigen Sie Fotos des gesamten Hausrat (1x jährlich) und speichern Sie diese digital und lagern Sie diese außerhalb der Wohnung. Sie sind im Schadensfall verpflichtet zu beweisen, was nicht mehr vorhanden ist. Das können Sie durch Belege/Quittungen oder durch Bilder.

Ich wünsche Ihnen, dass diese Schadensregulierungsvorbereitungen völlig umsonst sind.
Ihr
Wolfgang Ruch

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