Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, müssen sich Angehörige nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit organisatorischen Fragen rund um das Erbe beschäftigen. Eine häufige Herausforderung: Vermögenswerte, die über die Jahre „in Vergessenheit“ geraten sind. Dazu gehören insbesondere alte Bankkonten, Depots oder Schließfächer – sogenannte nachrichtenlose Konten.
Nachrichtenlose Konten sind Bankverbindungen, bei denen über Jahrzehnte kein Kontakt mehr zur Bank bestand. Weder Ein- noch Auszahlungen, keine Post – nichts. Die Banken haben in diesen Fällen meist keine Möglichkeit, die Kontoinhaber oder deren Erben zu erreichen. Laut Schätzungen schlummern zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf solchen Konten in Deutschland.
Wird ein Konto über 30 Jahre hinweg nicht beansprucht, darf das Geld nach gesetzlicher Vorgabe von der Bank als Gewinn verbucht werden – es sei denn, die Erben melden sich vorher.
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Über viele Jahre hinweg mussten Banken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Zinsen zahlen – sogenannte Negativzinsen. Um diese Kosten weiterzugeben, haben zahlreiche Kreditinstitute „Verwahrentgelte“ von ihren Kundinnen und Kunden eingefordert. Im Februar 2025 hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass entsprechende Klauseln in den meisten Fällen unwirksam sind. Für Bankkunden stellt sich damit die Frage, ob sie Negativzinsen zurückfordern können und welche Schritte erforderlich sind.
