Sturmschäden zählen im Bundesgebiet zu den häufigsten Schadenursachen neben Leitungswasserschäden. Durch das Sturmtief „Eberhardt“, das im März letzten Jahres über Deutschland wütete, wurden Schäden von fast einer Milliarde Euro durch entwurzelte Bäume, beschädigte Autos und abgewehte Dächer verursacht.
Was bei „Eberhardt“ klar auf der Hand lag, ist nicht immer so eindeutig geregelt; nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm definiert. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird, wie allgemein bekannt, bei einem Sturm mindestens die Windstärke 8 (= Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde) vorausgesetzt.
Ich möchte nachfolgend auf vier Schadenbeispiele eingehen, die Ihnen am eigenen Grundstück durch Sturm entstehen können. Da es sich primär um Leistungspunkte aus der Haftpflicht– sowie der Wohngebäudeversicherung handeln dürfte, möchte ich mich auf diese beiden Sparten beschränken:
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Na, wer weiß, um was es geht? Richtig, ums Heiraten. Eine der Pflichten hat auch mit Versicherungen zu tun!