7. September 2023
von Wolfgang Ruch
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Wie fast jährlich ändern sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Zahlen wurden kürzlich aus dem Referentenentwurf veröffentlicht und werden zum Jahresende von Kabinett verabschiedet:
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 2024: 62.100,- Euro (5.175,- € mtl.)
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV 2024: 69.300,- Euro (5.775,- € mtl.)
Nur, was heißt das für den einzelnen?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze trennt die Pflichtversicherten von den Freiwillig Versicherten. Wer weniger als 69.300,- Euro im Jahr verdient wird in der Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. So kann es auch in der PKV Versicherten passieren, dass sie in die GKV zurück müssen. Wer mehr als 69.300,- Euro im Jahr verdient, wechselt von der Pflichtversicherung in die freiwillige Versicherung und nur, wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann sich befreien lassen und seinen Versicherungsschutz in einer PKV suchen.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es in meinem passenden Video!
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